Für die angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 22 SGB II) und der Sozialhilfe (§ 35 SGB XII) werden ab dem 01.06.2016 die Werte des „Schlüssigen Konzepts“ zu Grunde gelegt.
Die Beträge für die angemessenen Unterkunftskosten werden erstmals zum 01.01.2018 überprüft und bei notwendigen Änderungen angepasst. Im Anschluss erfolgt regelmäßig eine Überprüfung im Abstand von zwei Jahren.
Der Beschluss vom 14.10.2013 über die Anwendung der Werte des Tabellenwohngeldes nach § 12 Wohngeldgesetz wird zum 31.05.2016 aufgehoben.
02.05.2016 - Sozialausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.