Der Ausschuss für
Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt:/
Der Kreistag
beschließt:
I.Zur
Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse
gefasst:
1.Der
Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 wird
zugestimmt.
3.Die in
der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden
ausdrücklich akzeptiert.
4.Die
Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche
Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte
Grünabfälle (§ 31 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in
Kleinmengen (§ 33 AWS) werden, wie aus I. Ziffer 9 des Antrages
ersichtlich, festgesetzt. Durch
die Übertragung der Entsorgungspflicht für die im Rahmen der Selbstanlieferung
überlassenen Abfälle ab 01.01.2008 auf die GOA entfallen die bisher in § 32 AWS
festgelegten Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen.
5.Die
mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird,
wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische
Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
6.Die
Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie
in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie
Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur
Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die
Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge
angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen
(außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die
geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der
Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die
geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2008 wird auf
989.122 € festgelegt.
7.Als
geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 200.000 € dem Abfallgebührenhaushalt
als Einnahme zugeführt.
8.Im
Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 zu einem Teil von
497.600,13 €, der Fehlbetrag aus dem Jahr 2004 zu einem Teil von
710.995,84 €, der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von
714.765,46 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 zu einem Teil von
1.024.176,74 € im Jahr 2008 abgedeckt.
Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 zu
einem Teil von 40.345,95 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem
Teil von 83.209,87 € im Jahr 2008 abgedeckt. Der Überschuss aus dem Jahr
2006 in Höhe von 30.413,09 € wird vollständig im Jahr 2008 abgewickelt.
9.Ab dem 01. Januar 2008 gelten folgende
Abfallentsorgungsgebühren:
Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll,
Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und §
30 AWS)
Ü Gefäße
(Absatz 2 und 3)
Gefäßvolumen
Gebührenfestsetzung
Jahresgebühr
Euro/Jahr
Gebührenfestsetzung
Leerungs- bzw. Sackgebühr
Euro/Leerung bzw. Sack
(9)30-l-Säcke
135,28
1,50
60 l MGB
151,07
3,00
80 l MGB
161,65
4,00
120 l MGB
182,66
6,00
240 l MGB
245,82
12,00
660 l Container
906,44
33,00
770 l
Container
1.057,52
38,50
1,1 m³
Container
1.661,81
55,00
ÜMüllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS)
Gebührenbereich
Gebührenfestsetzung
Jahresgebühr
Euro/Jahr
Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten
254,77
Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten
374,26
Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten
493,75
Ü Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29
Absatz 4 AWS)
Sackvolumen
Gebührenfestsetzung
Euro/Sack
30-l-Sack
4,00
ÜSofortige
Abholung von Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten (§ 29 Absatz 5 AWS)
Gebührenbereich
Gebührenfestsetzung
Euro/Abholung
Sperrmüll, Schrott,
Elektro- und Elektronik-Altgeräte
50,00
Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack
(§ 31 AWS)
Beutelvolumen
Gebührenfestsetzung
Euro/Bio-Beutel
7,5 l
0,25
15l
0,50
Sackvolumen
Gebührenfestsetzung
Euro/Grünabfallsack
50 l
1,70
Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33
AWS)
Ü Abfälle (Absatz 1)
Gebührenbereich
Gebührenfestsetzung
Euro
bis50 l
2,75
bis
100 l
5,50
bis
200 l
11,00
bis 1
cbm
35,70
Ü Altreifen (Absatz 2)
Gebührenbereich
Gebührenfestsetzung
Euro
Pkw-
u. a. Reifen ohne Felge
3,95/Stück
Pkw-
u. a. Reifen mit Felge
6,00/Stück
Traktor-
und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge
22,10/Stück
Ü Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)
Gebührenbereich
Gebührenfestsetzung
Euro
bis 50 l (ca. 5 Eimer)
0,90
bis 0,5 cbm
7,75
II. Der Entwurf der Satzung über die
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung)
wird als Satzung beschlossen.
23.11.2007 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.