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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Fr, 23.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 9:00 - 11:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2008 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2011 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau    
Ö 4  
Erhöhung der Abfallgebühren ab 2008 und Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
167/07  
    VORLAGE
    Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt:/

Der Kreistag beschließt:

 

I.  Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

    1.   Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.

2.   Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 wird zugestimmt.

 

3.      Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.

4.      Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden, wie aus I. Ziffer 9 des Antrages ersichtlich, festgesetzt.

Durch die Übertragung der Entsorgungspflicht für die im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle ab 01.01.2008 auf die GOA entfallen die bisher in § 32 AWS festgelegten Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen.

5.      Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.

6.      Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2008 wird auf 989.122 € festgelegt.

7.      Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 200.000 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.

8.      Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 zu einem Teil von 497.600,13 €, der Fehlbetrag aus dem Jahr 2004 zu einem Teil von 710.995,84 €, der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 714.765,46 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 zu einem Teil von 1.024.176,74 € im Jahr 2008 abgedeckt.

Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 zu einem Teil von 40.345,95 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 83.209,87 € im Jahr 2008 abgedeckt. Der Überschuss aus dem Jahr 2006 in Höhe von 30.413,09 € wird vollständig im Jahr 2008 abgewickelt.

 

    9.   Ab dem 01. Januar 2008 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:

Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und § 30 AWS)

 

         Ü Gefäße (Absatz 2 und 3)

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Gebührenfestsetzung

Leerungs- bzw. Sackgebühr

Euro/Leerung bzw. Sack

          (9)  30-l-Säcke

              135,28

                   1,50

                  60 l MGB

              151,07

                   3,00

                  80 l MGB

              161,65

                   4,00

                120 l MGB

              182,66

                   6,00

                240 l MGB

              245,82

                 12,00

        660 l Container

              906,44

                 33,00

        770 l Container

           1.057,52

                 38,50

     1,1 m³ Container

           1.661,81

                 55,00

 

 

 

Ü        Müllgemeinschaften (§ 29 Absatz 2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten

254,77

Müllgemeinschaft mit 3 Haushalten

374,26

Müllgemeinschaft mit 4 Haushalten

493,75

 

 

         Ü Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Sack

30-l-Sack

4,00

 

 

   Ü Sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten
    (§ 29 Absatz 5 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/Abholung

Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräte

50,00

 

 

         Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)

 

Beutelvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Bio-Beutel

  7,5 l

0,25

15    l

0,50

 

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Grünabfallsack

50 l

1,70

 

 

         Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)

 

         Ü Abfälle (Absatz 1)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis   50 l

                            2,75

 

bis 100 l

                            5,50

 

bis 200 l

                          11,00

 

bis 1 cbm

                          35,70

 

 

Ü Altreifen (Absatz 2)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

Pkw- u. a. Reifen ohne Felge

                           3,95/Stück

 

Pkw- u. a. Reifen mit Felge

                           6,00/Stück

 

Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

                         22,10/Stück

 

 

 

 

   Ü Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

     bis 50 l (ca. 5 Eimer)

0,90

 

     bis 0,5 cbm

7,75

 

 

II. Der Entwurf der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird als Satzung beschlossen.

   
    23.11.2007 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.

Ö 5  
Kreisweite Fahrpreiskooperation - Mündlicher Bericht zur Kostenentwicklung    
Ö 6  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 7  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 8  
Frageviertelstunde