1.Der
Krankenhausausschuss nimmt die mit den Förderbehörden im Vorfeld abgestimmte
Planung für den Neubau Innere Medizin und weitere Funktionsbereiche (BA 4 )
zunächst zur Kenntnis.
2.Die Kostenberechnung für den Neubau Innere
Medizin und weitere Funktionsbereiche (BA 4) wird bis Ende Oktober 2007 im
Rahmen des Förderantrages erstellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem
Land die öffentliche Förderung auf der Basis der vorliegenden Planung
abzuklären.
3.Die abschließende Plangenehmigung erfolgt
zu einem späteren Zeitpunkt.
09.10.2007 - Ausschuss für Kliniken und Gesundheit
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.