1.Es wird
festgestellt, dass Herr Dr. Alfred Geisel einen wichtigen Grund gemäß § 12
Abs. 1, Ziffer 4 und 7 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg geltend
macht, der ein Ausscheiden aus dem Kreistag rechtfertigt. Der Kreistag stimmt
dem Ausscheiden von Herrn Dr. Alfred Geisel zu.
2.Das
Direktmandat von Herrn Dr. Alfred Geisel (Aalen) geht auf den ersten Ersatzmann
im Wahlkreis I, Herrn Bernhard Richter, über. Herr Bernhard Richter ist bisher
bereits mit einem Ausgleichsmandat in den Kreistag gewählt.
3.Als
Ersatzperson für ein Ausgleichsmandat auf dem Wahlvorschlag der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) rückt Herr Manfred, Kolb,
Kellerweg 14, 73457 Essingen, in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird
festgestellt, dass gegen Herrn Kolb keine Hinderungsgründe im Sinne von § 24
der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegen.
Anmerkung:
Die
Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dem Kreistag in seiner
Sitzung am 18. Dezember 2001 mündlich mitgeteilt.
11.12.2001 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.
18.12.2001 - Kreistag
Ö 11 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)