Antrag der Verwaltung Der Betriebsausschuss Immobilien Kliniken Ostalb empfiehlt dem Kreistag, folgende Neufassung der Betriebssatzung „Immobilien Kliniken Ostalb“ zu beschließen: § 3 Abs. 2 Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenarbeiten mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des Klinikverbandes Kliniken Ostalb gemeinnützige gkAöR zum Wohle der Patienten und Bewohner.
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