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Antrag der Verwaltung: Empfehlung an den Kreistag: Die Jahresrechnung 2003 des Ostalbkreises
und der Jahresabschluss 2003 des Waldkrankenhauses Dalkingen werden wie folgt
festgestellt: 1. Ergebnis der Haushaltsrechnung für das
Haushaltsjahr 2003 des Ostalbkreises
Nachrichtlich: Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 517.848.893,64 € ab. Rücklagen
In der Rücklagenentnahme sind für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts 7.259.258,52 € enthalten.
Von der Sonderrücklage sind unverändert 19.994.226,82 € als inneres Darlehen in Anspruch genommen. Haushaltsreste Als Haushaltsreste wurden in das Haushaltsjahr 2004 übertragen:
siehe beiliegende Aufstellung Schulden ð Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 65.926.623,16 € ð Zugänge 0,00 € ð Abgänge 5.494.921,11 € ð Stand auf Ende des Haushaltsjahres 60.431.702,05 € 2. Waldkrankenhaus
Dalkingen
Der Jahresfehlbetrag des Waldkrankenhauses Dalkingen in Höhe von 10.715,23 € wird aus der Gewinnrücklage gedeckt. Sachverhalt/Begründung:
I. Die Kreiskämmerei hat die Jahresrechnung des Ostalbkreises für das Jahr 2003 zum 05. Oktober 2004 aufgestellt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde bereits am 20. Juli 2004 über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung informiert. Der Jahresabschluss des Waldkrankenhauses Dalkingen wurde termingerecht zum 30. April 2004 erstellt. Eine Ausfertigung des Schlussberichts des Kreisrechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2003 des Ostalbkreises und des Jahresabschlusses 2003 des Waldkrankenhauses Dalkingen vom 29. November 2004 ist beigefügt. Nach § 48 LkrO i. V. mit § 95 GemO und §§ 39 ff GemHVO ist es Aufgabe des Kreistags, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen. In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat nach § 48 LKrO i. V. mit § 110 GemO die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob, 1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, 2. die einzelnen Rechungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, 3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Anlagen: Ü Schlussbericht Ü Rechenschaftsbericht 2003 Ü Haushaltsreste 2003 Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Mayer Kreisrechnungs- __________________________________________________ prüfungsamt Schüler Fachdezernent/ __________________________________________________ Kämmerei Hubel Hauptamt __________________________________________________ Wolf Landrat __________________________________________________ Pavel |
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