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Vorlage - 170/2026  

 
 
Betreff: Wohnprojekt Klarenbergstraße der Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd e.V.
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention Beteiligt:Geschäftsbereich Soziales
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
06.10.2026 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, eine Bedarfsbestätigung für das Wohnprojekt Klarenbergstraße für die Förderbehörde zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung
 

Ausgangssituation

 

Die Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd e.V. bietet ein vielfältiges Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Dieses umfasst insbesondere Angebote in den Bereichen Wohnen und ambulante Assistenz, familienunterstützende Dienste, Teilhabe und Freizeit sowie Angebote für Kinder und Jugendliche. Hierzu gehört unter anderem das Wohnangebot in der Klarenbergstraße 294 in Schwäbisch Gmünd.

 

In einem Planungsgespräch mit der Förderbehörde des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) am 30.09.2026 konnten offene Fragen abschließend geklärt werden. Der Antrag zur Förderung des Umbauvorhabens kann nunmehr fristgerecht in den Förderausschuss bzw. die Fördervergabe am 12. November 2026 eingebracht werden.

 

Das bestehende Wohnangebot in der Klarenbergstraße wurde zwischenzeitlich vorübergehend freigemacht. Die dort bisher lebenden zehn Klientinnen und Klienten konnte in das neue Mietobjekt „Kronprinzen“ in Schwäbisch Gmünd umziehen. Das Bestandsgebäude in der Klarenbergstraße 294 soll nun grundlegend umgebaut und zu einem modernen, barrierefreien Wohnangebot mit insgesamt acht Plätzen weiterentwickelt werden.

 

Mit dem Vorhaben sollen weitere acht bestehende Wohnplätze am Standort Herlikofen ersetzt werden. Der dortige Standort kann baulich nicht mehr an die aktuellen Anforderungen angepasst werden und steht daher langfristig nicht mehr für das bisherige Wohnangebot zur Verfügung.

 

Von den derzeit insgesamt zwölf Plätzen in Herlikofen sollen acht Plätze durch das Wohnangebot in der Klarenbergstraße ersetzt werden. Vier weitere Plätze sollen künftig in ambulant betreuten Wohnangeboten fortgeführt werden. Damit ist zugleich eine Reduzierung des bisherigen Angebots in der gemeinschaftlichen Wohnform verbunden.

 

Geplant ist ein vollständiger barrierefreier Umbau des Wohnbereichs in der Klarenbergstraße 294. Das Raumkonzept ist bewusst flexibel angelegt. Es ermöglicht sowohl die Nutzung einzelner Appartements als auch die Zusammenfassung von zwei Einheiten zu einem Angebot für Paare.

 

Das Vorhaben stellt zugleich eine Alternative zu dem ursprünglich geplanten Neubau der Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd e.V. in Waldstetten dar. Durch die Nutzung des bereits vorhandenen Gebäudes kann ein zeitgemäßes und bedarfsgerechtes Wohnangebot geschaffen werden, ohne hierfür einen vollständigen Neubau errichten zu müssen.

 

Der Standort der Klarenbergstraße ist bereits in das bestehende Wohnumfeld und den Sozialraum eingebunden. Die vorhandene Infrastruktur und die gute Erreichbarkeit ermöglichen den Bewohnerinnen und Bewohnern eine wohnortnahe Teilhabe und die Nutzung vorhandener Angebote im Umfeld.


Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das geplante Vorhaben der Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd e.V. fachlich und bedarfsbezogen zu unterstützen. Das Vorhaben dient im Wesentlichen dem Ersatz von acht bereits bestehenden Wohnplätzen am Standort Herlikofen. Es handelt sich damit nicht um eine Ausweitung des bisherigen Angebots an Wohnplätzen, sondern um eine notwendige Anpassung und Weiterentwicklung der bestehenden Angebotsstruktur.

 

Besonders zu berücksichtigen ist, dass der bisherige Standort in Herlikofen aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten langfristig nicht mehr entsprechend den aktuellen Anforderungen weitergeführt werden kann. Mit dem Umbau der Klarenbergstraße steht eine geeignete Möglichkeit zur Verfügung, die bestehenden Wohnplätze an einem geeigneten und bereits in den Sozialraum eingebundenen Standort zu sichern.

 

Gleichzeitig wird das Angebot insgesamt stärker an den heutigen Anforderungen an personenzentrierte und flexible Wohnformen ausgerichtet. Das geplante Raumkonzept ermöglicht unterschiedliche Wohnformen und kann damit auf unterschiedliche individuelle Unterstützungsbedarfe und Veränderungen von Zielgruppen reagieren.

 

Von den bislang zwölf Plätzen am Standort Herlikofen werden lediglich acht durch das neue Wohnangebot ersetzt. Vier Plätze sollen künftig als ambulant betreute Wohnangebote fortgeführt werden. Damit ist mit der Maßnahme insgesamt eine Reduzierung des Angebots in der bisherigen Wohnform um vier Plätze verbunden. Gleichzeitig wird der Anteil ambulant unterstützter Wohnformen erhöht.

 

Die Verwaltung bewertet daher insbesondere die Kombination aus der Sicherung des bestehenden Bedarfs, der Aufgabe eines baulich nicht mehr zukunftsfähigen Standorts, der Reduzierung der bisherigen Platzzahl sowie der Weiterentwicklung hin zu ambulant unterstützten Wohnformen positiv. Diese Entwicklung entspricht zudem der Teilhabeplanung des Ostalbkreises 2020 für den Personenkreis der Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Planungsraum Schwäbisch Gmünd, die keinen weiteren Bedarf für die Besondere Wohnform ausweist.

 

Für die Beantragung öffentlicher Fördermittel beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) benötigt die Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd e.V. eine entsprechende Bedarfsbestätigung des Ostalbkreises. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bedarf für die geplante Schaffung von acht barrierefreien Wohnplätzen durch den Umbau des bestehenden Gebäudes in der Klarenbergstraße 294 in Schwäbisch Gmünd zu bestätigen und dem Vorhaben zuzustimmen.

 


Finanzierung und Folgekosten
 

Nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von dezentralen Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderungen (VwV Dezentrale Angebote) können der Erwerb, die Schaffung, die Erweiterung, der Umbau und die Modernisierung sowie im Ausnahmefall auch der Ersatzneubau gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg veranschlagten Mittel.

 

Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe den Bedarf für das Vorhaben sowie das Gewaltschutzkonzept bestätigt und dem Vorhaben sowie dem Gesamtkonzept zustimmt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vom Ostalbkreis im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.

 

Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Der Zuschussbedarf wird im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich rund 100,56 Mio. Euro betragen (s. Anlage 6, Seite 5 zum Haushaltsplan 2026, enthalten im Produkt 3210000000).

Das Neubauvorhaben mit der vorgesehenen Platzzahlenreduzierung führt zu keinen weiteren Investitionen im Ostalbkreis. Im Falle der Belegung und des individuellen Bedarfes werden die Eingliederungshilfeleistungen nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung fällig.

Diese sind im Eingliederungsbudget enthalten und werden durch die Förderung des Landes Baden-Württemberg entsprechend reduziert.

 


Anlagen

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Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat