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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit ermächtigt die Verwaltung, der Samariterstiftung die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für das Neubauvorhaben in der Jahnstraße in Aalen zu erteilen.
Sachverhalt/Begründung
Die Samariterstiftung betreibt im Raum Aalen ein Hospiz, Einrichtungen der Altenhilfe, der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie. Dazu gehören Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), Fördergruppen, Außenwohngruppen sowie ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung mit integrierter Tagesstruktur.
Die Teilhabeplanung des Ostalbkreises 2020 weist für den Personenkreis der Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Planungsraum Aalen einen Bedarf an 20 zusätzlichen Wohnplätzen aus.
Nach mehrjähriger, erfolgloser Grundstückssuche eröffnete sich im Jahr 2022 mit dem Angebot, ein Grundstück (Flurstück 850/3) in der Jahnstraße für Zwecke der Eingliederungshilfe zu erwerben, eine neue Option. Das Grundstück wurde Ende 2022 durch die Samariterstiftung erworben.
Das Grundstück liegt in einer attraktiven Wohnlage, direkt angrenzend an einen städtischen Spielplatz mit Parkanlage und altem Baumbestand und befindet sich in fußläufiger Entfernung zur Innenstadt. Die Verwaltung der Samariterstiftung in der Jahnstraße 14 sowie das Samariterstift Aalen mit Diakoniestation befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Auch die Werkstatt an der Hochbrücke und die Fördergruppe in der Alten Heidenheimer Straße sind fußläufig erreichbar.
Geplant ist ein Gebäude mit Gartengeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Im Gartengeschoss sind eine Tagesstruktur für zehn Seniorinnen und Senioren mit Behinderung, ein Einzelappartement sowie ein Pflegebad und Versorgungsräume vorgesehen. In den übrigen Geschossen sind Wohngemeinschaften für jeweils fünf bis sechs Personen und Einzelappartements geplant. Insgesamt soll Wohnraum für 20 Menschen mit Behinderung geschaffen werden. 14 der insgesamt 20 Wohnplätze sind für die Nutzung mit Rollstühlen geeignet.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens wurden bereits vorbereitende Planungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden sowie mit den angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohnern vorgenommen.
Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Das Vorhaben der Samariterstiftung kann aufgrund des in der Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung 2020 festgestellten Bedarfs unterstützt werden. Die Vorausschätzung zeigte damals, dass im Planungsraum Aalen bis zum Jahresende 2027 gegenüber dem Jahr 2017 ein zusätzlicher Bedarf von 22 stationären Wohnleistungen bestehen wird. Zur Bedarfsdeckung wurde vereinbart, dass die Samariterstiftung ein Appartementhaus mit integrierter Tagesstruktur für 10 Seniorinnen und Senioren mit Behinderung errichtet. Mit der räumlichen Ausrichtung des Neubauvorhabes kann auch zukünftig Veränderungen von Zielgruppen oder Bedarfslagen flexibel Rechnung getragen werden. Nach derzeitigem Stand der Planungen kann der festgestellte Bedarf mit dem Neubauvorhaben der Samariterstiftung gedeckt werden. Der Samariterstiftung liegen zusätzlich entsprechende Platzanfragen vor.
Die Samariterstiftung wird für den Neubau öffentliche Fördermittel beantragen. Hierfür wird eine entsprechende Bedarfsbestätigung des Ostalbkreises benötigt. Die Verwaltung schlägt vor, der Samariterstiftung die erforderliche Bedarfsbestätigung zu erteilen und dem Vorhaben zuzustimmen.
Finanzierung und Folgekosten
Nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von dezentralen Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderungen (VwV Dezentrale Angebote) können der Erwerb, die Schaffung, die Erweiterung, der Umbau und die Modernisierung sowie im Ausnahmefall auch der Ersatzneubau gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg veranschlagten Mittel.
Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe den Bedarf für das Vorhaben sowie das Gewaltschutzkonzept bestätigt und dem Vorhaben sowie dem Gesamtkonzept zustimmt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vom Ostalbkreis im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.
Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Der Zuschussbedarf wird im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich rund 100,56 Mio. Euro betragen (s. Anlage 6, Seite 5 zum Haushaltsplan 2026, enthalten im Produkt 3210000000). Die Platzzahlenerweiterung führt zu keinen weiteren Investitionen durch den Ostalbkreis. Im Falle der Belegung und des individuellen Bedarfes werden die Eingliederungshilfeleistungen nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung fällig. Diese sind im Eingliederungsbudget enthalten und werden durch die Förderung des Landes Baden-Württemberg entsprechend reduziert.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Weber, Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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