Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt der Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis im Jahr 2024 zu.
Sachverhalt/BegründungDas Land Baden-Württemberg fördert und erprobt bereits seit Jahren neue wie auch bewährte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit dem Ziel, Langzeitarbeitslosen mit spezifischen, multiplen Vermittlungshemmnissen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Ein Baustein ist dabei die Unterstützung von Arbeitslosen- und Arbeitslosenberatungszentren aus Landesmitteln zur Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen.
Die Arbeitslosenberatungszentren sind kostenlose Beratungsstellen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Situationen und gewähren rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus eröffnen die Arbeitslosenberatungszentren mit ihrem niederschwelligen Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen.
Das Ziel besteht darin, Langzeitarbeitslosen in Baden-Württemberg eine umfassende Beratung und Betreuung mit niederschwelligem Zugang zu gewährleisten, die von den staatlichen Behörden unabhängig und von hoher Qualität ist. Darüber hinaus sollen sie eine kompetente Begleitung auf ihrem Weg zur Arbeitsintegration und zur Ermöglichung sozialer Teilhabe erhalten.
Bereits im Jahr 2012 hat das Sozialunternehmen a.l.s.o. e.V. in Schwäbisch Gmünd den Zuschlag für ein durch den Europäischen Sozialfonds gefördertes Arbeitslosenberatungszentrum erhalten und arbeitet seitdem in engem Austausch mit dem Jobcenter Schwäbisch Gmünd zusammen.
In den Jahren 2020 bis 2022 wurden bis zu zwölf Arbeitslosenberatungszentren in Baden-Württemberg mit jeweils maximal 51.000 Euro Landesmitteln pro Jahr gefördert. Hierzu zählte auch das Arbeitslosenberatungszentrum in Schwäbisch Gmünd. Voraussetzung für die Gewährung der Landesförderung ist seitdem eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen. Daher wurde das Arbeitslosenberatungszentrum 2020 bis 2022 durch jährliche Mittel der Stadt Schwäbisch Gmünd in Höhe von 5.000 Euro sowie des Ostalbkreises in Höhe von 15.000 Euro unterstützt. Hierfür wurden die im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesparten Mittel des Ostalbkreises eingesetzt.
Für das Jahr 2023 kündigte das Land eine Weiterförderung mit gekürzten Landesmitteln in Höhe von 41.500 Euro pro Standort an. Daraufhin bewilligte der Landkreis einen Zuschuss von maximal 20.000 Euro. Aufgrund der schlussendlich doch höheren Förderung des Landes konnte die Förderung des Landkreises auf 18.000 € reduziert werden.
Auch für das kommende Jahr wird das niederschwellige und unabhängige Beratungsangebot als wertvolle Unterstützung bei der Betreuung von hilfebedürftige Menschen angesehen. Daher soll auch in 2024 das Arbeitslosenberatungszentrum mit Mitteln des Landkreises aus dem kommunalen Passiv-Aktiv-Transfer gefördert werden. Der kommunale Passiv-Aktiv-Transfer sieht vor, dass die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingesparten Kosten der Unterkunft für die Förderung und Unterstützung von anderen SGB II-Leistungsberechtigten eingesetzt werden. Eine solche kommunale Unterstützung ist auch im Jahr 2024 Voraussetzung für die Landesförderung. Um seitens des Ostalbkreises die Fortführung des Arbeitslosenzentrums zu unterstützen und die Voraussetzung für die Landesförderung zu erfüllen, sollen für 2024 die kommunalen Fördermittel in Höhe von 18.000 Euro bereitgestellt werden. Die Stadt Schwäbisch Gmünd wird mit einem Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro ebenfalls ihre Förderung fortführen.
Finanzierung und Folgekosten
Die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis soll durch die Verwendung der eingesparten Kosten der Unterkunft im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers erfolgen. Hierfür werden unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 18.000 Euro eingeplant.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsführer gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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