Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.
Er empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.
Sachverhalt/Begründung
Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich aus Leistungen des Bundes und kommunalen Leistungen zusammen. Diese umfassen:
das Verwaltungsbudget das Eingliederungsbudget
(unbefristeter Beschäftigungszuschuss)
Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ die passiven Leistungen
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2024 angesetzten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget wurden auf Basis des geplanten Arbeitsmarktprogrammes sowie der voraussichtlichen Verwaltungskosten ermittelt.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses vom 10.10.2023 erläutert wurde, stellt der Bund laut seinem ersten Haushaltsentwurf den Jobcentern für das kommende Jahr 500 Mio. € weniger Mittel als für 2023 zur Verfügung. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen erhält jedoch der Ostalbkreis 2024 voraussichtlich mehr Mittel zugeteilt als für das laufende Jahr. Eine endgültige Zuteilung der Mittel durch den Bund erfolgt nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024.
Verwaltungsbudget
Im Verwaltungsbudget werden für das Jahr 2024 Gesamtausgaben in Höhe von 16.120.000 € veranschlagt. Gegenüber dem Jahr 2023 (15.000.000 €) wurde der Planansatz um 1,12 Mio. € erhöht.
Der deutliche Anstieg der veranschlagten Verwaltungskosten resultiert hauptsächlich aus dem gestiegenen Ansatz für Personalkosten. Bei den 166 Planstellen im Jobcenter führt die deutliche Tariferhöhung im TVöD mit durchschnittlich 10,5 % sowie die zu erwartende Erhöhung der Beamtenbesoldung zu einer deutlichen Steigerung der Personalausgaben im Jahr 2024. Auf eine Stellenmehrung, die durch das hohe Fallaufkommen notwendig wäre, wird aufgrund fehlender zusätzlicher Mittel des Bundes und der noch unklaren Auswirkungen durch die geplante Einführung der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 zunächst verzichtet.
Das Budget in Höhe von 16.120.000 € finanziert sich aus 84,8 % Bundesmitteln (13.670.000 €) sowie 15,2 % kommunalem Finanzierungsanteil (2.450.000 €).
Eingliederungsbudget
Für Eingliederungsleistungen sind für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 5.690.000 € eingeplant. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 190.000 €. Den Ausgaben wurde im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2024 in der Sitzung des Ausschusses vom 10.10.2023 bereits zugestimmt.
Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“
Seitens der Verwaltung ist geplant, dass die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis auch im Jahr 2024 fortgesetzt wird. Das Arbeitslosenberatungszentrum wird überwiegend aus Landesmitteln über das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ gefördert. Bei der Unterstützung durch den Ostalbkreis werden KdU-Mittel, die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingespart werden, im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesetzt. Auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wird verwiesen. Die Ausgaben in Höhe von 18.000 € hierfür werden unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ eingeplant.
Passive Leistungen
Der Ansatz für das Bürgergeld wurde für das kommende Jahr deutlich erhöht und beläuft sich nun auf 62.300.000 € (2023: 52.550.000 €). Die Erhöhung resultiert aus der deutlichen Regelsatzerhöhung 2024 sowie aus der Tatsache, dass bei Aufstellung des Haushaltes 2023 das Bürgergeldgesetz noch nicht verabschiedet war und die genauen Regelsatzerhöhungen somit im Ansatz 2023 noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt waren.
In dem Ansatz in Höhe von 62.300.000 € sind neben dem Bürgergeld die Aufwendungen für Mehrbedarfe und die Sozialversicherung enthalten. Außerdem enthält der Ansatz 300.000 €, die als Passivleistungen für Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) aktiviert werden und somit durch einen Passiv-Aktiv-Transfers das Eingliederungsbudget entlasten.
Für das Jahr 2023 wurde aufgrund des weiteren Zugangs von Geflüchteten aus der Ukraine und der von Energiekrise und Inflation ausgelösten unsicheren wirtschaftlichen Lage von weiterhin hohen Fallzahlen ausgegangen. Die Anzahl von Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt wird im Jahr 2023 jedoch leicht unter der erwarteten Zahl von 6.200 liegen. Im kommenden Jahr wird aufgrund der deutlichen Erhöhung des Regelsatzes zum 01.01.2024 jedoch von einer höheren Anzahl von Aufstockern und Ergänzern ausgegangen. Zudem ist die weitere Entwicklung von Geflüchteten aus der Ukraine nicht absehbar. Für das Jahr 2024 wird daher mit jahresdurchschnittlich 6.250 Bedarfsgemeinschaften gerechnet.
Der Haushaltsansatz für die Transferleistungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU) und der einmaligen Beihilfen wurde aufgrund der Ausgabenentwicklung und der schon für das laufende Jahr höheren Prognose auf 39.105.000 € deutlich erhöht (2023: 32.985.000 €).
Die Bundesbeteiligung KdU wurde im Kreishaushalt mit einem Ansatz von 25.800.000 € (2023: 21.550.000 €) veranschlagt.
Für die Ausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine in den verschiedenen Rechtskreisen erhält der Ostalbkreis eine Erstattung des Landes, die im Haushalt zentral angesetzt und vereinnahmt wird. Die anteilige Erstattung für den SGB II-Bereich beträgt 3.215.000 €. Die Weitergabe der Wohngeldentlastung erfolgt ebenfalls durch das Land und ist im Bereich Kosten der Unterkunft in Höhe von 2.600.000 € eingeplant.
Im Bereich Kosten der Unterkunft werden daneben Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen in Höhe von insgesamt 2.921.000 € erwartet, sodass der Zuschussbedarf 2023 durch den Ostalbkreis 4.569.000 € beträgt.
Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über den Ansatz KdU auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.
Der Haushaltsansatz für die Ausgaben für Bildung- und Teilhabeleistungen im SGB II wird aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung sowie leichter Fallsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erhöht und beträgt 1.700.000 € (2023: 1.600.000 €). Die Erstattung der Ausgaben durch den Bund erfolgt im Rahmen der KdU-Bundesbeteiligung und ist dort als Einnahme angesetzt.
Finanzierung und Folgekosten
Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsführer gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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