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Vorlage - 018/2021  

 
 
Betreff: Corona-Prämien für Klinikbeschäftigte
- Bericht über den aktuellen Stand
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
09.02.2021 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien      

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR nimmt den Bericht über den aktuellen Stand zu den Corona-Prämien für Klinikbeschäftigte zur Kenntnis.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Schichtzulage (40 Euro) – Covid-19-Zulage:

 

Die Corona-Pandemie stellt für alle BürgerInnen in Deutschland eine Ausnahmesituation dar.

 

Zu Beginn der Corona Pandemie war das Ausmaß für die Kliniken nicht bekannt. Es fehlte an Schutzkleidung und unsere MitarbeiterInnen hatten Angst vor einer Ansteckung. So gab es enorme Probleme bei der Einteilung von MitarbeiterInnen zur Versorgung der Covid-19-PatientInnen. Aus Gründen der Wertschätzung und im Hinblick auf die Mitarbeiterbindung, die in dieser besonderen Situation essentiell für die Kliniken Ostalb ist, wurde am 25. März 2020 eine Dienstvereinbarung gemeinsam mit dem Gesamtpersonalratsvorsitzenden geschlossen.

 

Aus dieser Dienstvereinbarung geht hervor, dass alle MitarbeiterInnen aus allen Berufsgruppen, die direkten Kontakt mit Infizierten haben, eine Zulage von 40 Euro/8-Stunden-Schicht erhalten. Ein minimaler Kontakt z.B. durch das Bringen des Essens reicht für die Auszahlung der Zulage nicht aus.

 

Die Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Jahresbetrag von 1.500 Euro nicht überschritten wird.

 

Hierbei sind bis zum 31. Dezember 2020 Kosten in Höhe von 563.540 Euro angefallen.

 

Diese Vereinbarung trat zum 1. März 2020 in Kraft und endet mit Beendigung der Pandemie, d.h. wenn auf den Stationen eine Normalsituation eingetreten ist. Aufgrund der stetig steigenden Zahlen an Corona-Infizierten, kann ein genauer Zeitpunkt nicht festgelegt werden.

 

Im Rahmen der Corona-Landeshilfen können coronabedingte Mehrkosten refinanziert werden. Die bezahlten Corona-Prämien (Schichtzulagen) sind hierbei mit abgegolten.

 

 

Sonderzahlung Covid-19-Prämie - Kreistagsbeschluss:

Aus dem Kreistagsbeschluss vom 28. Juli 2020 ging eine einmalige Sonderzahlung über 500 Euro zur Honorierung von besonderer Belastung hervor.

 

Die Zahlung in Höhe von 500 Euro erfolgte für folgende Berufsgruppen:

  • Pflegedienst (alle Berufsgruppen)
  • Funktionsdienst (alle Berufsgruppen)
  • Medizinisch-technischer Dienst
  • MitarbeiterInnen am Empfang

 

Darüber hinaus erhielten Auszubildende in der Pflege, OTA, Hebammen und MTRA sowie MitarbeiterInnen der Servicegesellschaft für ihren engagierten Einsatz in der Patientenversorgung eine Corona-Prämie von 300 Euro.

 

Die Zahlung der Prämie erfolgte im September 2020 mit Gesamtkosten von insgesamt 748.530 €.

 

Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Jahresbetrag von 1.500 Euro nicht überschritten wird.

Über diese Zahlungen fand im Vorfeld eine Einigung zwischen dem Personalrat und dem Vorstand der Kliniken Ostalb in Bezug auf die Verteilung der Sonderzahlung statt. Die Erstattung der Kosten war zu diesem Zeitpunkt unklar. So wurde vereinbart, dass mit etwaigen Zahlungen durch Bund und Land im Nachhinein eine Verrechnung stattfinden soll.

 

 

Tarif-Einigung 2020 (tarifliche Corona-Prämie im Dezember 2020):

 

Aus den getroffenen Regelungen des TVöD geht hervor, dass im Dezember 2020 eine Auszahlung der Corona-Prämie für Angestellte im Öffentlichen Dienst erfolgt. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Jahresbetrag von 1.500 Euro nicht überschritten wird.

Die Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

  • Entgeltgruppe 1-8 = 600 Euro
  • Entgeltgruppe 9a-12 = 400 Euro
  • Entgeltgruppe 13-15 = 300 Euro

Pflegedienst:

  • Entgeltgruppe P5-P8 = 600 Euro
  • Entgeltgruppe P9-P16 = 400 Euro

Hier fielen insgesamt 999.346 € an Personalkosten an.

 

Krankenhauszukunftsgesetz - Corona-Prämie des Bundes und Landes:

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sieht laut § 26 a „Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie“ vor, dass besonders belastete Krankenhäuser einen Anspruch auf Auszahlung von Prämien haben. Als besonders belastet gelten Krankenhäuser, die vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Mai 2020 mit weniger als 500 Betten mit mindestens 20 voll- oder teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert waren, belegt waren.

 

Von der Prämie profitieren Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf den bettenführenden Stationen, soweit diese durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren. Zudem sollen auch andere Beschäftigte für die Zahlung einer Prämie ausgewählt werden, die aufgrund der Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren.

 

Der Betrag wird unter den anspruchsberechtigten Krankenhäusern zu 50 Prozent nach der jeweiligen Anzahl der voll- oder teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten, die im Zeitraum von 1. Januar 2020 bis 31. Mai 2020 mit dem Coronavirus infiziert waren, sowie zu 50 Prozent nach der Anzahl der im Jahr 2019 beschäftigten Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen, umgerechnet in Vollkräfte, verteilt.

Den Kliniken Ostalb wurde vom Bund und vom Land Baden-Württemberg ein Betrag in Höhe von insgesamt 438.900,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Die Sonderleistung des Bundes in Höhe von 292.600 Euro (für das Ostalb-Klinikum Aalen 178.516,00 Euro und für die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen 114.084,00 Euro) werden zur Refinanzierung der bereits ausbezahlten Covid-19-Prämien verwendet. Die Personalvertretung der Kliniken Ostalb hat in Form einer Dienstvereinbarung die Zustimmung zur Anrechnung der Sonderleistung nach § 26 a KHG auf die in der Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR am 14. Juli 2020 und des Kreistags am 28. Juli 2020 beschlossenen einmaligen Covid-19-Präme erteilt.

 

Die Sonderleistung des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 146.300,00 Euro (für das Ostalb-Klinikum Aalen 89.258,00 Euro und für die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen 57.042,00 Euro) wird an die vom Vorstand und von der Personalvertretung ausgewählten Beschäftigten des Ostalb-Klinikums Aalen und der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen ausgezahlt. Das Stauferklinikum Mutlangen erfüllte die oben genannten Anforderungen zum dargestellten Zeitraum nicht und wurde somit von der Auszahlung der Prämie über den Bund ausgeschlossen.

 

Die Berücksichtigung des Stauferklinikums Mutlangen an der Prämienzahlung sowie die Aufrundung der einzelnen Prämienzahlungen an allen drei Standorten auf volle 450,00 Euro bzw. 500,00 Euro je Prämienempfängerin und Prämienempfänger bedeutet für die Kliniken Ostalb gkAöR einen Mehraufwand in Höhe von 142.158,00 Euro (für das Ostalb-Klinikum Aalen 22.642,00 Euro, für die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen 5.605,00 Euro und für das Stauferklinikum Mutlangen 113.911,00 Euro) bedeutet.

 

Aus Gründen der Gleichberechtigung und der gerechten Verteilung über die Standorte, wird in Aalen und Mutlangen eine Prämie von 450 Euro für Pflegefachkräfte am Bett und Pflegefachkräfte in der zentralen Notaufnahme ausbezahlt. Am Standort Ellwangen gibt es keine zentrale Notaufnahme – die Tätigkeiten werden vom Pflegedienst mit übernommen. Somit erhalten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort in Ellwangen „Pflege am Bett“ eine Prämie von 500 Euro.

 

Die Verteilung der Gelder erfolgte im Einvernehmen zwischen dem Vorstand und dem örtlichen Personalrat der Kliniken Ostalb. Die Auszahlung erfolgte zum 31. Dezember 2020. Der Fördergeber behält sich die Anforderung eines Verwendungsnachweises ausdrücklich vor.

 

Die Mittel in Höhe von insgesamt 288.458,00 Euro (146.300 Euro Sonderleistung des Landes-Baden-Württemberg und 142.158,00 Euro Sonderleistung der Kliniken Ostalb gkAöR) mussten bis Dezember 2020 an die Mitarbeitenden der Krankenhäuser ausgeschüttet worden sein. Die Fraktionsvorsitzenden des Kreistags haben im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Videokonferenz am 10. Dezember 2020 dieser Vorgehensweise ihre Zustimmung erteilt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Corona-Prämie

Gesamtkosten

Finanzierung

Zulage (40 €) (monatlich seit 03.2020)

563.540 €

Corona Landeshilfen

Kreistagsprämie (09.2020) gesamt

Fördermittel

748.530 €

-292.600 €

Ostalbkreis:  455.930 €

Fördermittel: 292.600 €

tarifliche Prämie (12.2020)

999.346 €

Landesbasisfallwert

Prämie Mutlangen und Aufrundung (Eilentscheidung)

142.158 €

 

Ausschüttung Fördermittel Land an Aalen und Mutlangen

146.300 €

Fördermittel

Gesamt

2.307.274 €

 

 

 

 

 


Anlagen

 

-

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Pansow, Vorständin

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender