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Vorlage - 012/2020  

 
 
Betreff: Neubau eines zweiten Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal - Festlegung von Planungsgrundlagen zur Bauweise und Parkierungslösung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Begleitgremium "Union-Areal" Einbringung
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
Kreistag Entscheidung

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

  1. Für die Realisierung des Zweiten Verwaltungsstandorts der Landkreisverwaltung in Aalen auf dem ehemaligen UNION-Areal werden als Grundlagen für die Planung bis Leistungsphase 3 HOAI definiert:

 

a)      Das Verwaltungsgebäude wird in der Hybridbauweise (Verbindung aus Holz- und Massivbau) geplant.

 

b)      Als Parkierungslösung wird eine zweigeschossige Tiefgarage mit 350 Stellplätzen angestrebt.

 

  1. Das Planungsteam aus Objektplaner Büro Hirner und Riehl und den Fachplanern wird mit den vom Kreistag beschlossenen Planungsgrundlagen bis Leistungsphase 3 HOAI beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hat am 12.03.2019 das Büro Hirner und Riehl Architekten und Stadtplaner PartG mbB (München) als ersten Preisträger des Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Aalen-Süd/UNION-Areal“ mit der Planung für den zweiten Verwaltungsstandort der Landkreisverwaltung auf dem UNION-Gelände in der Wilhelm-Merz-Straße 20 in Aalen beauftragt.

 

Da im Wettbewerb kein Generalplaner gesucht wurde, mussten im Jahr 2019 für die Ermittlung der Fachplaner Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Die Fachplanerleistungen wurden durch den Kreistag am 17.12.2019 vergeben.

 

 

 

Festlegung von Planungsgrundlagen

 

Wie in der Kreistagsvorlage vom 12.03.2019 bei der Beauftragung des Objektplaners Büro Hirner und Riehl ausgeführt, sollte die Zeit bis zur Komplettierung des Planerteams genutzt werden, um Grundsatzentscheidungen der Planungsaufgabe zu diskutieren und zu entscheiden. Diese grundsätzlichen Festlegungen betreffen vor allem die Bauweise bzw. Baukonstruktion und die Parkierungslösung.

 

Bei der gemeinsamen Sitzung des Begleitgremiums „Union-Areal“ und des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 28.05.2019 wurden gemeinsam mit dem Büro Hirner und Riehl verschiedene grundsätzliche Themen diskutiert und Vor- und Nachteile abgewogen.

 

Im Rahmen des Architektenvertrages mit dem Objektplaner Hirner und Riehl wurden als separate Leistungen die Untersuchung der Baukonstruktion / Materialität sowie die Erweiterungsmöglichkeit durch das Aufstocken um ein Vollgeschoss beauftragt.

 

Vor dem Abschluss der Ingenieurverträge mit sämtlichen Fachplanern wird jedoch empfohlen, dass die beiden Themen Bauweise / Baukonstruktion und Parkierung durch den Ostalbkreis als Auftraggeber definiert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt keine zeitintensiven und kostenpflichtigen Umplanungen in Kauf nehmen zu müssen.

 

Mitte Januar fand ein Gespräch zwischen der Bauherrenvertretung und dem Büro Hirner und Riehl statt, bei dem wichtige Planungsgrundlagen definiert und Empfehlungen erarbeitet wurden. Die Empfehlungen des Büros Hirner und Riehl sind jeweils als Textpassage unter 1. Bauweise und 2. Parkierungslösung aufgeführt.

 

 

1. Bauweise / Baukonstruktion

 

Der als 1. Preisträger ausgewählte und vom Kreistag beauftragte Wettbewerbsbeitrag des Büros Hirner und Riehl wählte unter Berücksichtigung der Anforderung an die Statik und den Brandschutz die Hybridbauweise als Mischform aus Holz- und Massivbau.

 

In der Empfehlung des Büros Hirner und Riehl heißt es zur Bauweise:

„Hirner und Riehl möchte die im Wettbewerbsbeitrag vorgeschlagene Hybridbauweise gern weiterverfolgen. Die Vorteile von Holz- und Massivbau können gleichzeitig genutzt werden und eine sinnvolle und wirtschaftliche Tragstruktur entwickelt werden.

Die Vorteile eines Holzbaus (u.a. Nachhaltigkeit durch Verwendung eines nachwachsenden und in der Region vorhandenen Baustoffes, angenehmes Raumklima und Oberflächen sowie hohe Akzeptanz bei Nutzern und Besuchern) können mit den Vorteilen der Massivbauweise (Speichermasse, bewährte Konstruktionsart) verknüpft werden.“

 

Von dieser Entscheidung unabhängig ist die konkrete Gestaltung der Fassade, für die im Planungsprozess Varianten als Grundleistung nach HOAI erarbeitet und den Gremien vorgestellt werden. Bei der Auswahl der Fassadengestaltung sind dann auch weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen (Kosten der Fassade im Lebenszyklus, Optik, Möglichkeiten der Einbindung in das Lüftungs-/Energiekonzept etc.).

Vor dieser Diskussion von Fassadenvarianten empfiehlt die Verwaltung, eine Besichtigungsfahrt durchzuführen.

 

 

2. Parkierungslösung

 

Aufgabe des Ideen- und Realisierungswettbewerbs war auch die Definition einer Parkierungslösung, die allerdings im Wettbewerbsgebiet „Aalen-Süd/UNION-Areal“ unterzubringen war und sich nicht auf das eigentliche UNION-Gelände beschränkte. Zum Zeitpunkt des Wettbewerbs im Jahr 2018 stand auch noch ein Parkhaus im Wettbewerbsgebiet im Raum, in das sich der Ostalbkreis hätte einmieten können. Dieses Parkhaus scheiterte jedoch am vorgesehenen Grunderwerb durch den privaten Investor.

 

Daher sollte der Ostalbkreis für seinen zweiten Verwaltungsstandort der Landkreisverwaltung in Aalen eine eigene Parkierungslösung auf dem kreiseigenen Grundstück in der Wilhelm-Merz-Straße 20 anstreben.

 

Das Büro Hirner und Riehl hat in seinem Wettbewerbsbeitrag eine zweigeschossige Tiefgarage mit 450 Stellplätzen vorgeschlagen. Diese Stellplatzzahl war im Wettbewerb vorgegeben. Aus heutiger Sicht sollten in einer Tiefgarage 350 Stellplätze für Bedienstete und Besucher zur Verfügung stehen.

 

Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen:

 

 205 Parkplätze bei den Dienststellen in Aalen  (Gartenstraße 97 und 105,

  Hopfenstraße 65, Julius-Bausch-Straße 12, Parkdeck Modepark Röther)

   70 Baurechtliche notwendige Parkplätze

   75 Parkplätze zur Entlastung des Ostalbkreishauses.

 

 

In der Empfehlung des Büros Hirner und Riehl heißt es zur Parkierung:

 

Da die Grundfläche des Wettbewerbsbeitrages ca. 5.700 beträgt, müssten bei eingeschossiger Tiefgarage große Teile des oberirdisch nicht bebauten Grundstückes genutzt werden. Aus unserer Sicht empfiehlt sich die Planung einer zweigeschossigen Garage die sich weitestgehend an den Außenkanten der oberirdischen Geschosse orientiert und nur geringe Teile des Außenraumes unterbaut.

 

Aus bautechnischen Gründen schließt sich die Verwaltung dieser Empfehlung an und spricht sich für eine zweigeschossige Tiefgarage mit 350 Stellplätzen aus. In der Tiefgarage könnten gleichzeitig die gebäudetechnischen Anlagen wie Elektroverteilung, Heizungs- und ggf. Lüftungsanlage oder Lagerräume sinnvollerweise untergebracht werden. Diese Technikflächen waren im Wettbewerb teilweise im Dampfkesselhaus vorgesehen bzw. müssten auf dem Dach bzw. oberirdisch im Gebäude untergebracht werden, sofern keine Unterkellerung realisiert werden würde.

 

Als Wettbewerbsgrundlage wurde eine verbindliche Kostenobergrenze von 27 Mio. € für die Kostengruppen 300 (Bauwerk / Baukonstruktion) und 400 (Technische Anlagen) nach der DIN 276 definiert. Diese Kostenobergrenze bezog sich ausschließlich auf das eigentliche Verwaltungsgebäude und nicht auf die Parkierungslösung. Auch die Themen mögliche Aufstockung, Ausstattung/Möblierung, Erdaushub und Außenanlagengestaltung sind in dieser Kostenobergrenze noch nicht berücksichtigt.

 

Eine Kostenschätzung zur Tiefgarage kann erst im weiteren Planungsprozess bzw. eine Kostenberechnung erst mit Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI den Gremien vorgelegt werden. Die Verwaltung wird rechtzeitig entsprechende Ausarbeitungen vorlegen.

 

 

 

Empfehlungen der Verwaltung zu Bauweise und Parkierungslösung

 

Übereinstimmend mit dem Büro Hirner und Riehl empfiehlt die Verwaltung als Planungsgrundlagen für Objekt- und Fachplaner die Realisierung des Verwaltungsgebäudes in der Hybridbauweise inklusive zweigeschossiger Tiefgarage zu definieren.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2020 stehen für die Planung des zweiten Verwaltungsstandorts auf dem Union-Gelände in Aalen 2,0 Mio. € bereit. An Restmitteln aus der Vorjahren sind noch rund 7,47 Mio. € vorhanden, sodass aktuell insgesamt 9,47 Mio. € zur Verfügung stehen. Allerdings wurden in 2018 und 2019 Geldanlagen mit 6,5 Mio. € getätigt -
4,5 Mio. € festverzinsliche Wertpapiere in Form von Anleihen und 2,0 Mio. € Bausparvertrag - wodurch diese Haushaltsmittel aktuell gebunden sind. Somit stehen momentan 2,97 Mio. € zur Verfügung.

 

Darüber hinaus besteht zur Sicherung des aktuellen Zinsniveaus für die Finanzierung des Verwaltungsneubaus eine Kreditermächtigung in Höhe von 15,5 Mio. €, die noch nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Im Jahr 2020 werden neben den Planungshonoraren auch noch die restlichen Abbruch-, Verwertungs- und Entsorgungskosten anfallen.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter

gez. Wolf, Dezernent I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat