Die Baufreigabe für die Erstellung des Betten- und Behandlungsbaus Operative Fachbereiche [Bauabschnitt 3 (BA 3)] wird unter dem Vorbehalt der förderrechtlichen Zustimmung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg erteilt.
Der Kostenrahmen für den Betten- und Behandlungsbau Operative Fachbereiche (BA 3) wird trotz der von den Förderbehörden angeregten Planungsänderungen auf maximal 39.000.000 € festgeschrieben.
23.03.2004 - Kreistag
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.