Antrag der Verwaltung Der Jugendhilfeausschuss berät den Entwurf des Haushaltplanes 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung abzüglich der von der Verwaltung am 26.11.2024 eingebrachten Vorschläge zur Ausgabenreduzierung im Teilhaushalt 5 nebst Anlagen 7, 8 und 9. Die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5 werden auf dieser Basis dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beratung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.
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