Es wird festgestellt, dass bei keinem der gewählten Mitglieder des Kreistags ein Hinderungsgrund gemäß § 24 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegt.
02.07.2024 - Kreistag
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.