Der außerdienstlichen Mitbenutzung des Dienstwagens durch den Landrat gegen ein kostendeckendes Entgelt, höchstens jedoch 0,35 EUR/km wird zugestimmt. Bei Inan-spruchnahme eines Fahrers erhöht sich der Kostenersatz um 50 v. H.
Die außerdienstliche Mitbenutzung des Dienstwagens im Kreisgebiet erfolgt für den Landrat weiterhin unentgeltlich.
05.03.2024 - Kreistag
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung im Rahmen der Pauschalabstimmung einstimmig zu (siehe TOP 1).