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Tagesordnung - Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR
Gremium: Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
Datum: Di, 04.07.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis - Handlungsaufträge für das weitere Vorgehen
Enthält Anlagen
127-1/2023  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

I. Ausgangslage

Der Kreistag bekräftigt seine bisherigen Beschlüsse, dass

  1. der Klinikstrukturprozess nur einen Teil des Gesamtprozesses zur Weiterentwicklung der gesamten Gesundheitsversorgungsstruktur (zu welchem auch die ambulante (haus-)ärztliche Versorgung, die Apotheken sowie weitere Gesundheitsdienstleistungen und die Pflege zählen) im Ostalbkreis darstellt;

 

  1. es ein „Weiter so“ hinsichtlich der Klinikstrukturen und des bisherigen beschlossenen Medizinkonzeptes (inklusive der noch nicht umgesetzten Teile) der Klinken Ostalb nicht geben kann, sondern der Handlungsbedarf für ein neues Struktur- und Medizinkonzept auf Grund

a)      des stetig steigenden Fachkräftemangels;

b)      der ständig steigenden Mindestmengen;

c)      der wachsenden Ambulantisierung;

d)      der umfassenden Strukturvorgaben des G-BA;

e)      des dramatisch steigenden Betriebsdefizites (u.a. durch Mehrfachvorhaltungen, Honorarkräfte, strukturelle Belastungen) und der Investitionseigenmittel des Kreises besteht;

 

  1. zentrale Ziele der Klinikstrukturreform im Ostalbkreis sind eine qualitativ hochwertige (= Qualität) und flächendeckende (= Erreichbarkeit) sowie bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen;

 

  1. der Leitgedanke des Ostalbkreises, des dezentralen Aufbaus auch beim Struktur- und Medizinkonzept zur Anwendung gelangt, in dem gilt „so viel zentral wie nötig und so viel dezentral wie möglich“. Zumal der Ostalbkreis der drittgrößte Flächenlandkreis in Baden-Württemberg ist;

 

  1. Bürgerbeteiligung den Prozess begleiten muss;

 

  1. die Klinikstrukturplanungen des Ostalbkreises ein Teil eines bundes- und landesweiten Klinikstrukturreformprozesses darstellen und daher die Zukunftsplanungen des Ostalbkreises mit den Vorgaben des Bundes und der Landeskrankenhausplanung des Landes in Einklang stehen müssen.

 

 

II. Zukunftsstruktur

Unter Berücksichtigung der Ausgangslage (Ziffer I) und insbesondere der Bundes- und Landesplanungen beschließt der Kreistag:

  1. Die dialogische Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerdialogen, Bürgerinformation, Bürgerforen mit Zufallsbürgern fortzuführen;

 

  1. Die Eckpunkte eines zukunftsfähigen Struktur- und Medizinkonzeptes 2030 ff. auf der Basis des vorliegenden Grobkonzeptes, der Bewertung durch externe Gutachter, insbesondere durch das Institute for Health Care Business GmbH (hcb) wie folgt:

a)      Das Modell Regionalversorgung: mit den Bausteinen eines klinischen Regionalversorgers, zweier klinischer Grund-/Basisversorger und eines ambulanten Gesundheitszentrums wird weiterverfolgt, da dieses Modell gegenüber den anderen in der Diskussion befindlichen Modelle die beste Bewertung im Hinblick auf eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung erhält;

b)      Die Modelle „2 starke/gleichstarke Häuser“ und „2d“ mit Fusionierung der Standorte Mutlangen und Aalen in der Mitte zwischen beiden Häusern und einem Grund- und Regelversorger in Ellwangen werden nicht weiterverfolgt;

c)      Die weitere Konkretisierung des vorliegenden medizinischen Grobkonzeptes durch den Klinikvorstand, geleitet durch die prozessverantwortliche Vorständin, unter Einbeziehung der Bundes- und Landesvorgaben, wird beauftragt, mit der Erarbeitung eines

  1. Medizinkonzepts für eine Regionalversorgerklinik mit dem Ziel der höchstmöglichen Versorgungsstufe sowie Notfallversorgungsstufe und der dazugehörigen vom Land zugewiesenen Leistungsgruppen; unter Berücksichtigung der Gesundheitsversorgungsstrukturen im Raum Aalen;
  2. Medizinkonzepts für die Grundversorgungsklinik am Standort Mutlangen mit dem Ziel der Basis-Notfallversorgungsstufe und der dazugehörigen vom Land zugewiesenen Leistungsgruppen; unter Berücksichtigung der Geburtshilfe, der ambulanten OP-Struktur am Haus der Gesundheit in Schwäbisch Gmünd, der Altersmedizin und ambulant-stationärer Strukturen;
  3. Medizinkonzepts für die Grundversorgungsklinik mit Berücksichtigung fachklinischer Ansätze am Standort Ellwangen mit dem Ziel der Basis-Notfallversorgungsstufe und der dazugehörigen vom Land zugewiesen Leistungsgruppen; unter Berücksichtigung, der Altersmedizin, einer Fachklinik für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und einer ambulanten OP-Struktur;
  4. Ärzte- und Gesundheitsdienstleisterkonzepts für ein ambulantes ärztliches Gesundheitsversorgungszentrum am Standort Bopfingen für die Region mit dem Ziel des Erhalts und der Verbesserung ambulanter Versorgungsstrukturen.

d)      Ergänzend zum Medizinkonzept sind auch ein Finanzierungs- und Investitionskonzept, Personalkonzept sowie Betreibermodelle durch den Vorstand zu entwickeln;

e)      Die Erarbeitung und Konkretisierung des Medizinkonzepts soll auch unter dem Eindruck der Ergebnisse des Prozesses des Bürgerforums und der Bürgerdialoge erfolgen. Dem Kreistag, den verschiedenen Experten und Arbeitsgruppen werden entsprechend die Ergebnisse, Zwischenergebnisse und Eindrucksnoten aus der Bürgerbeteiligung zugänglich gemacht;

 

  1. Die Fortführung des Standortauswahlverfahrens bezüglich eines Neubaus eines Regionalversorgers mit bestmöglicher Erreichbarkeit für den größtmöglichen Bevölkerungsanteil des Ostalbkreises auf der Basis der vom Kreistag beschlossenen Kriterien sowie nach Ausschreibung und Bewertung durch das Beratungsunternehmen ENDERA Managementberatung GmbH.

 

 

III. Übergangs- und Sofortmaßnahmen

Der Kreistag beschließt nachfolgende Maßnahmen, um bis zur Umsetzung (= Übergangszeit) des neuen Strukturkonzeptes, und insbesondere dem Neubau des Regionalversorgers die hohe Medizinqualität zu halten und keine medizinischen Versorgungsangebote zu verlieren sowie um die die finanzielle Situation zu verbessern bzw. Betriebskostendefizite zu reduzieren, nachfolgende Maßnahmen:

  1. Der Vorstand wird beauftragt, die im Grobkonzept definierten Übergangsmaßnahmen in die Umsetzung zu bringen, den Verwaltungsrat der Kliniken regelmäßig über die Ergebnisse zu informieren sowie gegebenenfalls Beschlussvorlagen einzubringen.

 

  1. Die bereits beschlossenen Sofortmaßnahmen:

a)      Die zur sofortigen Verringerung des Betriebsdefizites durch Verbesserung der Beleg- und Verweildauersteuerung sowie Optimierung der OP- und Bettenauslastung eingeleiteten Maßnahmen sind mit den Medizinverantwortlichen umzusetzen. Ziel ist es, eine Verbesserung in Höhe von ca. 1 Mio. Euro zu erreichen sowie durch Maßnahmen zur weiteren Optimierung den Materialverbrauch um ca. 500.000 Euro abzusenken.

b)      Die ansteigenden Kosten für Honorarkräfte sollen durch konsequentes Personalrecruiting sowie Mitarbeiterbindung stabilisiert und schnellstmöglich um 1-2 Mio. Euro abgesenkt werden.

c)      Die Etablierung eines effizienten Ressourcenmanagement-Systems. Ressourcen sollen entsprechend dem Bedarf zugewiesen, die wirtschaftliche Situation verbessert und Verschwendungen und Ineffizienzen vermieden werden. Das Projekt Digitalisierung 4.0 unterstützt diesen Prozess.

 

  1. Zur Aufrechterhaltung des medizinischen Angebots der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP): die Klinik für KJPP, die Tagesklinik und die PIA (Psych. Institutsambulanz) inklusive der erforderlichen Schulungsräume für Kinder und Jugendliche werden am Standort Ellwangen zusammengelegt.

 

  1. Zum langfristigen Erhalt des zertifizierten onkologischen Zentrums durch Erfüllung der G-BA-Vorgaben und der onkologischen Versorgung im Ostalbkreis erfolgt ein schrittweiser Aufbau und eine Zertifizierung von neuen Tumorentitäten.

a)      Schritt 1: Abklären von möglichen dezentralen Strukturen mit OnkoZert und DKG

b)      Schritt 2 (falls Ablehnung): Zentralisierung der relevanten Tumorentitäten und Aufbau weiterer Entitäten am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd

c)      parallel wird die Fortführung der Urologie am Standort Ellwangen inkl. Wiederbesetzung des Chefarztpostens bis zur Klärung mit DKG und Landesplanung vorgeschlagen. Ein Konzept zum Aufbau einer weiteren Tumorentität im Fachbereich Uroonkologie mit entsprechender Robotik wird von den Kliniken Ostalb erarbeitet.

 

  1. Zur Aufrechterhaltung der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Versorgung von „Früh- und Risikogeburten“

a)      Aufrechterhaltung des Level 1 am Standort Mutlangen im Rahmen der erfüllbaren G-BA-Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

b)      Aufrechterhaltung der hohen Qualität der Kinder- und Jugendmedizin

  Schritt 1: Anwerbungskampagne für Fachärzte, Weiterbildung von Neonatologen

  Schritt 2: Falls es die Personalsituation notwendig macht, weitere Konkretisierung des gestarteten Zusammenlegungskonzepts am Standort Aalen oder Schwäbisch Gmünd mit Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix

  Schritt 3: Falls es der Personalmangel und die weiter sinkendenden Geburtenzahlen notwendig machen: Zusammenlegung Geburtshilfe Ellwangen und Aalen

 

  1. Sonstige medizinische Disziplinen, bei denen die Arbeitsgruppen erst gestartet haben, bei denen aber sich steigende Nachfrage wie z.B. Innere Medizin mit Spezialisierung (z.B. Kardiologie), Neurologie, Altersmedizin, Orthopädie abzeichnet, sollen zusätzliche Kapazitäten erhalten und medizinische Disziplinen mit personellen, strukturellen und finanziellen Problemen wie z.B. in der Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie sollen konzentriert bzw. zusammengelegt werden.

 

  1. Baumaßnahmen:

a)      Zur Aufrechterhaltung der Qualität ist die Sanierung bzw. Ersatzbeschaffung des Zentral OPs am Ostalb-Klinikum in Aalen in Höhe von gesamt ca. 34 Mio. Euro. Nach Stellung eines Förderantrags beim Land könnten mit 12 Mio. Euro gerechnet werden (Der Abstimmungsprozess mit dem Sozialministerium findet bereits statt).

b)      Zur Aufrechterhaltung der vor- und nachstationären Funktionsbereiche der zentralen Patientennotaufnahme am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd sind die Bauabschnitte 2-4 mit Investitionen in Höhe von gesamt ca. 12 Mio. Euro umzusetzen (Hierzu hat der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb/Betriebsausschuss Klinikimmobilien am 28.07.2020 ein Kostenvolumen in Höhe von 8,6 Mio. Euro beschlossen. Die weiteren Kosten (Bauabschnitt 4) wurden unter den Vorbehalt der Förderung durch das Land gestellt. Beim Land wurde entsprechend ein Förderantrag über die Gesamtkosten der Bauabschnitte 2-4 (inklusive Interimsendoskopie) in Höhe von 12 Mio. Euro gestellt).

c)      Zur Schaffung von ambulanten Strukturen, Zusammenlegungen und Spezialisierungen in der Übergangszeit können weitere Kosten entstehen. Diese sollen, wenn möglich, aus den jährlichen zur Verfügung stehenden Instandhaltungskosten innerhalb des Wirtschaftsplans abgedeckt sein.

 

 

IV. Finanzielle Situation

Der Kreistag knüpft an die Forderungen aus der Kampagne „Alarmstufe Rot - Kliniken in Not - es droht der kalte Strukturwandel" entsprechend der Resolution vom 15.06.2023 an und fordert Bund und Land auf, die zur Finanzierung des Betriebes und der Investitionen notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Hierzu ist vor der Klinikreform ein Vorschaltgesetz/konkrete Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Klinikfinanzierung erforderlich. Der Kreistag erbittet hierzu auch die aktive Unterstützung aller Bundes- und Landtagsabgeordneten des Ostalbkreises.

 

 

 

 

 

 

   
    04.07.2023 - Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

Die Handlungsaufträge für das weitere Vorgehen inklusive dem Grobkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR für die Zukunftskonzeption werden eingebracht und werden zur weiteren Beratung erneut an den Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR sowie zur Beschlussfassung an den Kreistag verwiesen.

Ö 4  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 5  
Anfragen der Verwaltungsratsmitglieder    
Ö 6  
Frageviertelstunde