Antrag der Verwaltung Der Kreistag stimmt der Satzungsänderung und den neuen Tarifen von OstalbMobil entsprechend der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) mit Wirkung zum 1. April 2023 zu, die „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ wird in ihrer Anlage 1, Teil 2 und 3 angepasst.
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