Antrag der Verwaltung Der Stiftungsausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt: 1. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen für das Wirtschaftsjahr 2023 vom 20.12.2022 (VO 242/2022) wird aufgehoben. 2. Der Umstellung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Hospitalstiftung ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-Doppik auf Grundlage der Kommunalen Doppik wird zugestimmt. 3. Dem Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung wird zugestimmt.
|