Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt/ der Kreistag beschließt:
Der Gründung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO) in der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Satzungssitz in Aalen zum 01. April 2022wird zugestimmt.
In die Gesellschaft wird ein Stammkapital in Höhe von 200.000 € eingebracht, welches zu 100% vom Ostalbkreis übernommen wird.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Sofern unerhebliche Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die z.B. bei der Eintragung des Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister oder bei der Genehmigung durch das Regierungspräsidium notwendig werden, wird die Verwaltung ermächtigt, diese vorzunehmen und dem Kreistag darüber nachträglich zu berichten.
Der Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt und ermächtigt Herrn Finanzdezernent Karl Kurz zum Geschäftsführer zu bestellen.
Als weitere Mitglieder des Aufsichtsrats (neben dem Landrat kraft Amtes) entsendet der Ostalbkreis folgende 13 Mitglieder des Kreistags - diese sollen bis zur Beschlussfassung durch die Fraktionen benannt werden:
15.02.2022 - Ausschuss für Bildung und Finanzen
Ö 3 - (offen)
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Finanzen empfehlen dem Kreistag mehrheitlich, mit einer Enthaltung, dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen.