Der Ostalbkreis nimmt im Rahmen der Umsetzung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) am Interessenbekundungsverfahren Modellprojekt zum Instrument der „erweiterten Unterstützung“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 20.09.2022 teil.
Zur Durchführung und für die Dauer des Modellprojekts wird der Ostalbkreis als Modellbehörde mit einem jährlichen Beitrag des Landes im Rahmen des Zuwendungsrechts nach §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Höhe von 150.000 Euro finanziell unterstützt.
08.12.2022 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
DieMitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.