Antrag der Verwaltung Der Vertreter des Ostalbkreises wird beauftragt und ermächtigt in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH dem Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht, 5-jährige Finanzplanung) für das Geschäftsjahr 2023 zuzustimmen.
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