Antrag der Verwaltung Der Kreistag nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis. Der Kreistag beschließt die Änderung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung wie ausgeführt und in der Anlage vorgeschlagen zum 1. März 2023, dem Start des „Jugendticket BW“.
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