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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 18.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss 2021 der Kreissparkasse Ostalb
Enthält Anlagen
173/2022  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einbringung des Mittelfristigen Ausbauprogramms 2022 - 2026 der Kreisstraßen und -radwege
Enthält Anlagen
154/2022  
Ö 5  
Abfallwirtschaft    
Ö 5.1  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
177/2022  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird zugestimmt.

 

3.       Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

für 9 Säcke

30 l Füllraum

116,02 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

117,60 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

125,38 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

140,84 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

187,30 €

je Abfallgefäß mit

660 l Füllraum

705,58 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

823,18 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

1.293,56 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

3 m³ Füllraum

3.528,00 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

5 m³ Füllraum

5.880,00 €

 

für Müllgemeinschaften mit  2 Haushalten

 

200,33 €

für Müllgemeinschaften mit  3 Haushalten

 

294,70 €

für Müllgemeinschaften mit  4 Haushalten

 

389,06 €

 

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3, § 30 Abs. 3 AWS) werden wie folgt neu festgesetzt:

 

je Sack mit

30 l Füllraum

1,45 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

2,90 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

3,85 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

5,80 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

11,60 €

je Abfallgefäß mit

660l Füllraum

31,90 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

37,20 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

53,15 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

3 m³ Füllraum

145,00 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

5 m³ Füllraum

241,70 €

 

 

  1. Die Gebühr für die Benutzung der vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke für zusätzlichen Restmüll beträgt 3,70 € (§ 29 Abs. 4 AWS).

 

  1. Die Gebühr für die mit den Entsorgungsscheinen (-schecks) beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ wird von 25,00 € auf 30,00 € angehoben (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 und 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

bis 30 l

3,70 €

> 30 l bis 50 l

4,70 €

> 50 l bis 100 l

9,50 €

> 100 l bis 200 l

18,90 €

> 200 l bis 500 l

36,80 €

> 500 l bis 1

68,30 €

Pkw- u.a. Reifen ohne Felge

4,20 €

mit Felge

6,70 €

Traktor- und LKW-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

26,30 €

 

Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in

Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

1,00 €

> 50 l bis 100 l

2,00 €

> 100 l bis 200 l

4,00 €

> 200 l bis 500 l

18,00 €

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2023 beläuft sich auf rd. 293.893 €.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 1.031.144 € als Einnahme zugeführt.
     
  2. Im Hausmüllbereich wird der restliche Überschuss aus dem Jahr 2019 in Höhe von 905.070,16 € als Einnahme verrechnet. Weiter wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2020 in Höhe von 934.919,50 € abgedeckt. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich werden keine Überschüsse vereinnahmt. Es wird der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2018 in Höhe von 21.285,42 € abgedeckt.

 

 

II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 09.11.2021 wird als Satzung (Anlage 3) beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    11.10.2022 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

   
    18.10.2022 - Kreistag
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.

Ö 5.2  
[ABGESETZT VON DER TAGESORDNUNG] Verlängerung der Übertragung der Entsorgungspflichten für Selbstanliefererabfälle auf den Deponien Ellert, Reutehau und Herlikofen
178/2022  
Ö 6  
Energiebericht 2021 des Ostalbkreises    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Energiebericht 2021 zu den Verwaltungs- und Schulgebäuden des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
188/2022  
Ö 6.2  
Energiebericht 2021 des Ostalbkreises - Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude
Enthält Anlagen
189/2022  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bericht des Landschaftserhaltungsverbands    
Ö 8  
Personalangelegenheiten    
Ö 8.1  
Beförderung von Herrn Josef Strobel, Leiter des Geschäftsbereichs Kommunalaufsicht, zum Kreisverwaltungsdirektor
186/2022  
Ö 8.2  
Wiederbestellung von Herrn Ralf Schamberger zum stellvertretenden Kreisbrandmeister in Schwäbisch Gmünd
187/2022  
Ö 9  
Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses
175/2022  
Ö 10  
Ersatzneubau der Brücke über die Bahn in Rainau-Schwabsberg (BW 7026 501) im Zuge der Kreisstraße 3320
185/2022  
Ö 11  
Neuvergabe der Kfz-Schilderprägestellen
184/2022  
Ö 12  
Annahme von Spenden und Sponsoring
147/2022  
Ö 13  
Bekanntgabe einer Eilentscheidung    
Ö 14  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 15  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 16  
Frageviertelstunde