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Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt: I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung. 2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird zugestimmt. 3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert. - Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:
für 9 Säcke | 30 l Füllraum | 116,02 € | je Abfallgefäß mit | 60 l Füllraum | 117,60 € | je Abfallgefäß mit | 80 l Füllraum | 125,38 € | je Abfallgefäß mit | 120 l Füllraum | 140,84 € | je Abfallgefäß mit | 240 l Füllraum | 187,30 € | je Abfallgefäß mit | 660 l Füllraum | 705,58 € | je Abfallgefäß mit | 770 l Füllraum | 823,18 € | je Abfallgefäß mit | 1,1 m³ Füllraum | 1.293,56 € | je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit | 3 m³ Füllraum | 3.528,00 € | je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit | 5 m³ Füllraum | 5.880,00 € |
für Müllgemeinschaften mit 2 Haushalten | | 200,33 € | für Müllgemeinschaften mit 3 Haushalten | | 294,70 € | für Müllgemeinschaften mit 4 Haushalten | | 389,06 € |
- Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3, § 30 Abs. 3 AWS) werden wie folgt neu festgesetzt:
je Sack mit | 30 l Füllraum | 1,45 € | je Abfallgefäß mit | 60 l Füllraum | 2,90 € | je Abfallgefäß mit | 80 l Füllraum | 3,85 € | je Abfallgefäß mit | 120 l Füllraum | 5,80 € | je Abfallgefäß mit | 240 l Füllraum | 11,60 € | je Abfallgefäß mit | 660l Füllraum | 31,90 € | je Abfallgefäß mit | 770 l Füllraum | 37,20 € | je Abfallgefäß mit | 1,1 m³ Füllraum | 53,15 € | je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit | 3 m³ Füllraum | 145,00 € | je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit | 5 m³ Füllraum | 241,70 € |
- Die Gebühr für die Benutzung der vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke für zusätzlichen Restmüll beträgt 3,70 € (§ 29 Abs. 4 AWS).
- Die Gebühr für die mit den Entsorgungsscheinen (-schecks) beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ wird von 25,00 € auf 30,00 € angehoben (§ 29 Abs. 5 AWS).
- Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 und 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:
bis 30 l | 3,70 € | > 30 l bis 50 l | 4,70 € | > 50 l bis 100 l | 9,50 € | > 100 l bis 200 l | 18,90 € | > 200 l bis 500 l | 36,80 € | > 500 l bis 1 m³ | 68,30 € | Pkw- u.a. Reifen ohne Felge | 4,20 € | mit Felge | 6,70 € | Traktor- und LKW-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge | 26,30 € |
Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt: bis 50 l (ca. 5 Eimer) | 1,00 € | > 50 l bis 100 l | 2,00 € | > 100 l bis 200 l | 4,00 € | > 200 l bis 500 l | 18,00 € |
- Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
- Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2023 beläuft sich auf rd. 293.893 €.
- Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 1.031.144 € als Einnahme zugeführt.
- Im Hausmüllbereich wird der restliche Überschuss aus dem Jahr 2019 in Höhe von 905.070,16 € als Einnahme verrechnet. Weiter wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2020 in Höhe von 934.919,50 € abgedeckt. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich werden keine Überschüsse vereinnahmt. Es wird der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2018 in Höhe von 21.285,42 € abgedeckt.
II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 09.11.2021 wird als Satzung (Anlage 3) beschlossen.
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