Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten für den Einsatz ihres Privat-Pkw’s für dienstliche Zwecke eine Wegstreckenentschädigung von einheitlich 0,35 Euro/km.
27.09.2022 - Ausschuss für Bildung und Finanzen
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Im Rahmen der Pauschalabstimmung wurde der Antrag der Verwaltung einstimmig beschlossen (siehe TOP 1).