Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der vom Kreistag zu erteilenden Zustimmung / Der Kreistag stimmt wie folgt zu:
1. Das Jahresergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite 99.895.175,95 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 26.201.789,09 €
das Umlaufvermögen 73.137.671,27 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital -8.305.286,61 €
die Sonderposten 22.800.786,26 €
die Rückstellungen 14.512.081,67 €
die Verbindlichkeiten 70.817.124,81 €
Summe der Erträge 276.496.247,33 €
Summe der Aufwendungen 286.710.508,99 €
Jahresverlust lt. G+V - 10.214.261,66 €
Entnahme aus der Kapitalrücklage
für Betriebsmittelzinsen 11.669,30 €
für Prüfungsgebühren 20.343,23 €
Bilanzverlust - 10.182.249,13 €
Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:
Bilanzkreise Kliniken + Pflegeheim Wachkoma - 10.374.955,51 €
davon Kliniken - 10.145.653,29 €
davon Pflegeheim Wachkoma -229.302,22 €
Bilanzkreise Vermögensverwaltungen 192.706,30 €
davon Medizinisches Dienstleistungszentrum Aalen 112.561,13 €
davon MediCenter Schwäbisch Gmünd 66.687,30 €
davon Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen 21.002,14 €
davon Vermögensverwaltung Immobilie Bopfingen - 7.544,27 €
2. Verwendung des Jahresergebnisses:
a) Der in den Bilanzkreisen der Kliniken entstandene Bilanzverlust in Höhe von
- 10.145.653,29 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen.
b) Der im Pflegeheim für Menschen im Wachkoma entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 229.302,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen.
c) Der im Medizinischen Dienstleistungszentrum Aalen erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 112.561,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
d) Der im MediCenter Schwäbisch Gmünd erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 66.687,30 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
e) Der im Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen entstandene Bilanzgewinn in Höhe von 21.002,14 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
f) Der in der Vermögensverwaltung der Immobilie Klinik am Ipf entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 7.544,27 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und - sobald und soweit nach dem EU-Beihilfenrecht zulässig - vom Ostalbkreis ausgeglichen.
3. Der Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR wird entlastet.