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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Di, 19.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Nachhaltige Mobilität im Ostalbkreis    
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
2 Jahre Prozess "ÖPNV - neu denken": Evaluation    
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Fortschreibung Nahverkehrsplan: Entwurfsfassung
207/2021  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Bewerbung des Ostalbkreises als RadKULTUR-Kommune 2022/23
Enthält Anlagen
208/2021  
Ö 4  
Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH
204/2021  
Ö 5  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2022 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
209/2021  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 wird zugestimmt.

 

3.       Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 a)-h) AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 a)-g) AWS) bleibt unverändert. Neu festgesetzt werden in § 29 Abs. 2 i) und j) AWS und § 30 Abs. 2 h) und i) die Jahresgebühren für einen 3 m³ Unterflurcontainer mit 3.244,44 € und für einen 5 m³ Unterflurcontainer 5.407,39 €.

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 a)-g) und Abs. 4 AWS, § 30 Abs. 3 a)-g) AWS) sowie die Gebühren für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleiben unverändert. Neu festgesetzt werden die Leerungsgebühren in § 29 Abs. 3 h) und i) AWS und § 30 Abs. 3 h) und i) für einen 3 m³ Unterflurcontainer mit 135,00 € und für einen 5 m³ Unterflurcontainer mit 225,00 €.

 

  1. Die Gebühr für die mit den Entsorgungsscheinen (-schecks) beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservicebleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen

(§ 33 Abs. 1 AWS) und die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgelücke zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2022 beläuft sich auf rd. 325.227,27 €.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 1.237.373  € als Einnahme zugeführt.
     
  2. Im Hausmüllbereich wird ein anteiliger Überschuss aus dem Jahr 2019 in Höhe von 184.806 € als Einnahme verrechnet. Weiter wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2017 in Höhe 240.695,72 € abgedeckt. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich werden keine Überschüsse abgedeckt. Es wird ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2018 in Höhe von 21.286,00 € abgedeckt.

 

 

 

II. Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 26.05.2020 wird als Satzung (Anlage 3) beschlossen.

 

 

 

 

   
    19.10.2021 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

   
    09.11.2021 - Kreistag
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Im Rahmen der Pauschalabstimmung wurde der Antrag der Verwaltung einstimmig angenommen (siehe TOP 1).

Ö 6  
Enthält Anlagen
Hochwasser- und Katastrophenschutz - Großschadensereignisse im Ostalbkreis    
Ö 7  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 8  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 9  
Frageviertelstunde