Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat ermächtigt den Vorstand in den Gesellschafterversammlungen der
Tochtergesellschaften der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR folgende Beschlüsse zu
fassen:
I. In den Gesellschafterversammlungen
a) der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH
- den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einem Jahresüberschuss in
Höhe von 28.468,85 € festzustellen;
- den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 28.468,85 € auf neue Rechnung vorzutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2020 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen.
b) der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH
1. den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einem Jahresüberschuss in
Höhe von 140.396,88 € festzustellen;
2. den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 140.396,88 € auf neue Rechnung
vorzutragen;
3. die Geschäftsführung für das Jahr 2020 zu entlasten;
4. die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen.
c) der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH
1. den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von 59.314,52 € festzustellen;
2. den Jahresfehlbetrag in Höhe von 59.314,52 € auf neue Rechnung
vorzutragen;
3. die Geschäftsführung für das Jahr 2020 zu entlasten;
4. die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrates erfolgen vorbehaltlich einer positiven Empfehlung des Aufsichtsrates am 12.05.2021.
II. In der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2020 zu entlasten;
III. In der Gesellschafterversammlung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2020 zu entlasten.
IV. In der Gesellschafterversammlung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH den
Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2020 zu entlasten.