Antrag der Verwaltung Der Kreistag beschließt: Der Satzungsänderung und den neuen Tarifen von OstalbMobil wird entsprechend der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) mit Wirkung zum 01.08.2021 zugestimmt, die „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ in den Paragraphen 3 und 4 ergänzt und in ihrer Anlage 1, Teil 2 und 3 angepasst. Die Höhe der Eigenanteile in der Schülerbeförderung bleiben unberührt. Anmerkung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 13. April 2021 den Antrag der Verwaltung dem Kreistag einstimmig empfohlen.
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