Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung
Für das Linienbestimmungsverfahren für das Projekt der B29n Röttingen - Nördlingen hat
das Landratsamt eine Verkehrsuntersuchung durchführen lassen. Ziel dieser Untersuchung ist, die Datengrundlage zu schaffen, damit die verkehrlichen Auswirkungen verschiedener Varianten beurteilt werden können. Dazu wird das Straßennetz in ein Modell überführt und dieses anhand vorhandener Verkehrsdaten geeicht. Szenarien der zukünftigen Verkehrsentwicklung können damit abgebildet und Netzveränderungen als Planfälle bewertet werden.
Aufgabenstellung
Die Aufgabestellung der Verkehrsuntersuchung umfasst folgende Punkte:
• Verkehrserhebung – aktuelle Verkehrszahlen für das Jahr 2020
• Prognose der Verkehrsentwicklung für das Jahr 2035
• Untersuchung der Wirksamkeit verschiedener Planfälle
• Beurteilung des Zusammenhangs der Projekte B29n, L 1060 und B 466
Untersuchungsgebiet/Verkehrsraum
Der Verkehrsraum hat eine Gesamtfläche von 33.000 ha, eine Nord-Süd Ausdehnung
von 28 km und eine West-Ost Ausdehnung von 23 km. Mit der Wahl dieses großen Untersuchungsraumes in Abstimmung mit den Markungsgemeinden wurden u.a. sowohl die
L 1060 als auch die B 466 mit in das Verkehrsmodell einbezogen. Damit können auch
stadt- oder gemeindespezifische Untersuchungen durchgeführt werden. Das LRA OAK
hat damit für zukünftige Fragestellungen ein hochwertiges und aktuelles Verkehrsmodell
für den Raum östlich der Autobahn.
Verkehrserhebung 2020
Die Verkehrserhebung wurde im März 2020 gestartet und unmittelbar nach ihrem Beginn wegen des 1. Lockdowns gestoppt. Die Wiederaufnahme erfolgte im Mai 2020. Dabei wurde eine Bereinigung der Verkehrserhebungen durch Hochrechnung der erfassten Belastungen nach Abgleich mit dem Verkehrsraum nahegelegener Dauerzählstellen vorgenommen (Kfz-Belastungen + 20 %, Schwerverkehrsbelastungen +7 %). Die Corona-Delle ließ sich aufgrund der Zähldaten der Vorjahre sehr gut nachvollziehen. In die Modelleichung sind im Weiteren Zähldaten aus dem Verkehrsmonitoring 2019 der Straßenbauverwaltung sowie umfangreiche Zähldaten des Landkreises aus den Jahren 2016 bis 2019 eingeflossen.
Die Verkehrserhebung wurde videogestützt und mit Mobilfunkdaten durchgeführt, um
Beeinflussungen durch erkennbare Zähl- und Befragungsstellen zu vermeiden. Sie umfasste:
• 10 x 24 h Knotenstromzählungen
• 3 x Querschnitts Wochenzählungen
• 8 x 24h Querschnittszählungen
• Routenverfolgung und Reisezeitberichte über Mac Adressen
Analyse 2020
Die Ergebnisse der Verkehrsbelastungen werden in nachfolgender Tabelle für ausgewählte Orte dargestellt. Sie zeigt den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) für Werktage, getrennt nach Gesamtverkehr (DTV) und den darin enthaltenen Schwerverkehr (DTV-SV) in den jeweiligen Ortsdurchfahrten bzw. für die freie Strecke westlich Westhausen.

Der Anteil des Schwerverkehrs beträgt im Mittel ca. 10 - 15 %.
Prognose 2035
Die Prognose der Verkehrsbelastungen wurde im Wesentlichen auf Basis der Gebietsentwicklung der Städte und Gemeinden innerhalb des Verkehrsraumes entwickelt, die bei den Kommunen abgefragt wurden. Es wurden aber auch die Siedlungsentwicklungen von dem Verkehrsraum nahegelegener Städte und Gemeinden (z.B. Aalen) betrachtet. Dabei wurden insgesamt 53 Gebiete für die Wohnraumentwicklung, 26 Gebiete für zukünftige Gewerbe- und Industriegebiete und 3 Mischgebiete berücksichtigt. Die Prognoseverkehrsmengen für das unveränderte Netz werden in Tabelle 2 aufgezeigt.

Die Prognose zeigt eine Verkehrszunahme von 1.100 Kfz/Tag (Höhe Pflaumloch) und
eine Zunahme von 3.400 Kfz/Tag (Höhe Bopfingen). Insgesamt wird es im gesamten
Verkehrsraum nach der Prognose bis zum Jahr 2035 einen Zuwachs des Leichtverkehrs
von 7,6 % und des Schwerlastverkehrs von 10,6 % geben.
Planfälle
In einem ersten Aufschlag wurden 3 aussagekräftige Planfälle untersucht. Die zu erwartenden Verkehrsbelastungen des Gesamtverkehrs sind in Tabelle 3 vergleichend für die Planfälle dargestellt. Die Schwerverkehrsbelastungen verhalten sich analog und sind deshalb nicht aufgeführt.
Planfall 1 - Südvariante:
Der Planfall 1 sieht eine südliche Umfahrung von Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen
und Pflaumloch vor, die an der Röttinger Höhe beginnt, in weitem Bogen Bopfingen umfährt und an der Landesgrenze zu Bayern endet. Sie ist an 7 Stellen mit dem bestehenden Netz verknüpft.
Die Lösung wird die Verkehrsbelastung in Bopfingen auf 13.100 Kfz/Tag senken. Im Bereich Trochtelfingen ergibt sich eine maximale Entlastung von 9.400 Kfz/Tag und auf der Höhe Pflaumloch eine Entlastung von 9.000 bis 11.200 Kfz/Tag. Die B 29n wird im Maximum mit 14.200 Kfz/Tag belastet sein.
Planfall 2 - Nordvariante:
Die Trasse der Lösung 2 beginnt westlich von Aufhausen, verläuft südlich von Kerkingen
und umfährt Dirgenheim und Benzenzimmern jeweils nördlich. Sie ist an 4 Punkten mit
dem vorhandenen Netz verknüpft.
Die maximale Entlastung im Bereich Trochtelfingen beträgt hier 6.200 Kfz/Tag, im Bereich Pflaumloch 6.900 Kfz/Tag. In Bopfingen reduziert sich die Verkehrsbelastung auf 15.000 Kfz/Tag. Die B 29n wird im Maximum mit 13.100 Kfz/Tag belastet sein.
Planfall 3 - Nullplusvariante:
Planfall 3 stellt eine Variante mit Ortsumfahrungen im Bereich von Aufhausen, Trochtelfingen und Pflaumloch dar, die 6 Anschlussstellen an das bestehende Netz hat. Für das
Stadtgebiet Bopfingen ist keine Umfahrung berücksichtigt. Im Bereich Aufhausen kommt
es bei dieser Lösung zu einer Entlastung von 11.000 Kfz/Tag. Im Bereich von Bopfingen
führt sie zu einer Verkehrszunahme von bis zu 1.500 Kfz/Tag. In Trochtelfingen gibt es
eine maximale Entlastung von 10.200 Kfz/Tag und im Bereich Pflaumloch eine Entlastung von 8.400 bis 11.200 Kfz/Tag. Die B 29n wird im Maximum mit 11.800 Kfz/Tag
belastet sein.

Die Ergebnisse werden in der Sitzung noch detaillierter vorgestellt.
Zusammenfassung:
Die aktuelle Verkehrserhebung wurde in 2020 durchgeführt und konnte trotz Corona auf
solide, belastbare Grundlagen gestellt werden. Die Prognose für den Prognosehorizont
2035 wurde im Wesentlichen auf Basis der von den berührten Kommunen beabsichtigten
Gebietsentwicklungen durchgeführt. Es wurden drei Planfälle untersucht, um einen Trend
für das Verkehrsverhalten im Untersuchungsraum zu erhalten. Gleichzeitig können damit
die Auswirkungen und Abhängigkeiten zu anderen Projekten, wie z.B. die L 1060 bewertet werden. Die Untersuchung weiterer Planfälle ist bei Bedarf auf der Basis des für den
Raum gebildeten Verkehrsmodells möglich.
Fazit:
1. Von den untersuchten Planfällen zeigen die südlichen Varianten 1 und 3 höhere Entlastungswirkung als die nördliche Variante 2.
2. Auch die nördliche Variante hat, wie die verkehrlich günstigeren, südlichen Varianten
keine nennenswerte Entlastungswirkung auf den westlichen Bereich der L 1060. Im
Bereich von Röhlingen und Zöbingen unterscheiden sich zukünftigen Verkehrsbelastungen kaum.
3. Die angedachten Umfahrungsprojekte Ortsumfahrung Röhlingen und Ortsumfahrung
Zöbingen im Zuge der L 1060 sind demnach unabhängig von der B 29n zu betrachten. Ihre Notwendigkeit und Dringlichkeit wird durch den Bau der B 29n nicht infrage gestellt.
4. Eine südliche Variante bringt für die B 466 in Neresheim und Ohmenheim gewisse
Entlastungen. Diese sind mit rund 1.000 bis 1.200 Kfz/Tag jedoch nicht so groß,
dass die dortigen Durchgangsverkehrsproblematiken gelöst würden.
Sachstand: Linienbestimmungsverfahren § 16 FStrG B29n Röttingen- Nördlingen
Das Projekt B29n Röttingen- Nördlingen befindet sich am Beginn des komplexen Planungsprozesses. Zur Bearbeitung der wichtigen umweltfachlichen Belange wurde die langjährige Naturschutzbeauftragte des Ostalbkreises, Frau Beate Jakob, als Umweltprojektleiterin gewonnen. Frau Jakob hat im Februar 2021 ihre Tätigkeit beim Landratsamt Ostalbkreis aufgenommen.
Die Verkehrsuntersuchung wurde mit Erhebung, Analyse, Prognose und Berechnung für 3 Planfälle fertiggestellt. Die Vorstellung der Verkehrsuntersuchung ist Gegenstand der heutigen Kreistagssitzung.
Eine faunistische Kartierung zur Erhebung relevanter Arten und Strukturen für den Entwicklungszyklus 2021 hat begonnen.
Die Scoping Unterlagen wurden erstellt und beim Regierungspräsidium vorgelegt. In Abhängigkeit der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens wird angestrebt einen Scoping Termin im Sommer 2021 durchzuführen. Die im Rahmen des Scoping Termins vorgetragenen Hinweise und Anregungen der Naturschutzverbände mit ihren Gebietskennern werden mit den aus der aktuellen Raumanalyse gewonnenen naturschutzfachlichen Daten abgeglichen. Auf der Basis dieser Erkenntnisse können sich Notwendigkeiten für Nacherhebungen herausstellen.
Die Dimension des Straßenbauvorhabens erfordert für die Ingenieur- und Gutachterleistungen zwei VgV-Verfahren, die sich für die Straßen- und Umweltplanung in der finalen Abstimmung der Vergabeunterlagen mit dem Regierungspräsidium und dem Verkehrsministerium befinden. Die Bekanntmachung und somit der Beginn der Vergaben ist im Mai/ Juni 2021 vorgesehen. Die VgV-Vergabe Verfahren dauern erfahrungsgemäß zwischen 5-6 Monate, sodass zum Jahresende 2021 mit den Zuschlägen an die Planer gerechnet werden kann.
Im Zuge der Thematik Öffentlichkeitsbeteiligung, hat das Landratsamt Ostalbkreis eine beschränkte Ausschreibung zu Gewinnung eines Kommunikationsbüros durchgeführt. Die Vergabe befindet sich in der Abschlussphase. Nach Beauftragung wird das Büro ein Kommunikationskonzept erstellen, auf dessen Basis eine Projekthomepage, Öffentlichkeits- und Dialogtermine umgesetzt werden. Bis das Büro seine Tätigkeit aufnimmt, hat das Landratsamt Ostalbkreis nachfolgende Email-Adresse für Bürgeranregungen eingerichtet: B29n@ostalbkreis.de. Eingehende Anregungen werden hierbei systematisch erfasst und im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.