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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Di, 20.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Nachhaltige Mobilität im Ostalbkreis    
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Geschäftsbereich "Nachhaltige Mobilität"
216/2020  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Anschaffung neuer Bordcomputer durch die OstalbMobil GmbH - Finanzierungskonzept
215/2020  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Aktuelle Situation - Wirkung der Kundenmaßnahmen, Rettungsschirm ÖPNV, Nachfragentwicklung
217/2020  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
Gesetz zur Förderung von Elektromobilität - Umsetzung in der Landkreisverwaltung
212/2020  
Ö 3.5  
Enthält Anlagen
Einführung eines Stadtbus-Systems in Neresheim
Enthält Anlagen
214/2020  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Aktueller Sachstand zum Verkehrskorridor L 1060    
Ö 5  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2021 und weitere Gültigkeit der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises vom 01.01.2021
Enthält Anlagen
213/2020  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird zugestimmt.

 

3.        Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.

 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) bleibt unverändert im Vergleich zum Beschluss des Kreistages vom 26.05.2020 und wird bestätigt.

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleiben unverändert im Vergleich zum Beschluss des Kreistages vom 26.05.2020 und werden bestätigt.

 

  1. Die Gebühr für die mit den Entsorgungsscheinen beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) und die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2021 beläuft sich auf 354.203,00 €.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt  

1.031.144 € als Einnahme zugeführt.
 

  1. Im Hausmüllbereich wird der Überschuss aus dem Jahr 2018 in Höhe von

 360.181,50 € komplett als Einnahme verrechnet. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der verbleibende Überschuss aus dem Jahr 2017 in Höhe von 1.066,34 € abgedeckt.

 

 

II.  Die in der Sitzung des Kreistages vom 26.05.2020 beschlossene Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.01.2021 gilt unverändert weiter (Anlage 2).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    20.10.2020 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

   
    03.11.2020 - Kreistag
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich, mit vier Enthaltungen, zu.

Ö 6  
Verlängerung der Übertragung der Entsorgungspflichten für Selbstanliefererabfälle auf den Deponien Reutehau und Herlikofen
209/2020  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Blühstreifen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen - Aktueller Sachstand    
Ö 8  
Wiederbestellung von Frau Melanie Fuchs als Naturschutzbeauftragte für den Ostalbkreis mit dem Dienstbezirk Oberkochen, Abtsgmünd und Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
175/2020  
Ö 9  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 10  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 11  
Frageviertelstunde