Antrag der Verwaltung 1. Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2020/2021, frühestens ab 01.08.2020, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellen- umfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozial- arbeit im Ostalbkreis“ (Stand März 2015). 2. Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, das heißt vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023.
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