Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Siegfried Schwarzl, Lorch, aus dem Kreistag des Ostalbkreises zum 31.07.2020 im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) fest.
Es wird festgestellt, dass bei Herrn Andreas Grimm keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen. Durch das Ausscheiden von Siegfried Schwarzl rückt Herr Andreas Grimm, Ellwangen (Jagst), in den Kreistag des Ostalbkreises zum 01.08.2020 nach.
26.05.2020 - Kreistag
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
DerAntrag der Verwaltung wir im Wege der Einigung durch eine offene Wahl per Akklamation einstimmig angenommen.