Antrag der Verwaltung Den neuen Richtlinien des Ostalbkreises zu einmaligen Beihilfen und Zuschüssen für junge Menschen in Vollzeitpflege wird mit Wirkung ab 01.01.2019 zugestimmt. Im Bereich „Erstausstattung der Pflegestelle“ werden für die zum 01.01.2019 bereits laufenden Pflegeverhältnisse auf Nachweis Kosten bis zur Höhe des neuen Pauschalbetrages erstattet. Die bereits in der Vergangenheit hierfür geleisteten Beträge sind in Anrechnung zu bringen. Diese Übergangslösung findet bis zum 31.12.2019 Anwendung.
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