Antrag der Verwaltung Der Kreistag beschließt eine Änderung der Satzung über die Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr im Ostalbkreis „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ zum 1. Januar 2020.
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