Antrag der Verwaltung Der Kreistag des Ostalbkreises beschließt: Der Kreistag setzt sich für die Einhaltung der in den Artikeln 1 und 3 des Grundgesetzes genannten Menschen- und Grundrechte ein und distanziert sich von jeglichen Äußerungen und Handlungen, die den in den Artikeln 1 und 3 des Grundgesetzes verankerten Zielen entgegenwirken. Dies schließt auch die von der AfD-Kreistagsfraktion beantragte Solidaritätsbekundung mit der jüdischen Bevölkerung in Deutschland und Distanzierung von antisemitischen bzw. anti-israelischen Äußerungen und Handlungen ein.
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