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Bürgerinformationssystem
1. Der Kreistag beschließt den in der Anlage beigefügten 2. Gleichstellungs-Aktionsplan.
2. Der Kreistag stellt jährlich 3.500 Euro für Maßnahmen in den Haushalt ein.
Der Zielrichtung des 2. Gleichstellungs-Aktionsplans wird bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt.