Dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium über die Durchführung und die Finanzierung des Linienbestimmungsverfahrens wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Linienbestimmungsverfahren seitens des Vorhabenträgers durchzuführen und die notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen an Dritte nach den Grundsätzen der einschlägigen Vergabebestimmungen zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Untersuchungen für die Ortsumfahrung Pflaumloch und Trochtelfingen durchzuführen. Der Kreistag stimmt der Vorfinanzierung dieser Planungen und Untersuchungen durch den Landkreis zu.
17.09.2019 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.
24.09.2019 - Kreistag
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.