Es wird festgestellt, dass bei keinem der gewählten Mitglieder des Kreistags ein Hinderungsgrund gemäß § 24 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegt.
02.07.2019 - Kreistag
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag einstimmig zu.