2. Die weitere Beratung und Entscheidung über die Förderung einer Beratungsstelle wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit verwiesen.
09.04.2019 - Kreistag
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags nehmen den Bericht zur Kenntnis und verweisen die Beratung und Entscheidung über die Förderung einer Beratungsstelle in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit.