Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag / Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich des vom Kreistag zu erteilenden Weisungsbeschlusses / Der Kreistag trifft folgenden Weisungsbeschluss: - Die Eröffnungsbilanz der Kliniken Ostalb gkAöR per 1. Januar 2017 wird gemäß Anlage 1 aufgestellt.
- Das kraft Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR notwendige Stammkapital in Höhe von 1,5 Mio. € wird durch einen Passivtausch aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Ostalbkreis (gewährte Betriebsmittel) geschöpft.
- Damit die Stammkapitalausstattung für den Ostalbkreis und die Kliniken Ostalb gkAöR erfolgsneutral verläuft, wird der zinsfreie Betrag für durch den Ostalbkreis gewährte Betriebsmittel von 5,5 Mio. € auf 4,0 Mio. € reduziert.
- Die bisher als „Kapitalrücklagen“ verbuchten Investitionszuschüsse des Ostalbkreises werden in einem ersten Folgeschritt nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz in der Bilanzposition „Sonderposten“ verbucht.
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