Beschlussantrag Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 23. Februar 2017 (GBI. S. 99, 100) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 lit. b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags am 19. Dezember 2017 fest.
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