Die Verwaltung wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 ermächtigt, die aufgrund der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zusätzlich erforderlichen Personaleinstellungen vorzunehmen.
30.05.2017 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird, bei einer Enthaltung, einstimmig angenommen.