Für die im Rahmen des Kooperationsvertrags mit dem Ostalbkreis beschäftigten Mitarbeiterinnen des Vereins P.A.T.E. werden die Arbeitgeberbeiträge im Rahmen einer Zusatzversorgung beim Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (Abrechnungsverband II) ab 01.01.2018 übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Kooperationsvertrag zwischen dem Ostalbkreis und dem Verein P.A.T.E. e. V. in diesem Punkt fortzuschreiben.
06.12.2017 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.