Antrag der Verwaltung Der Kreistag überträgt dem Rechnungsprüfungsamt gem. § 112 Abs. 2 GemO die Prüfung der Verwendungsnachweise des Projektes „Lernende Kulturregion Schwäbische Alb“ (Mittel in Selbstverwaltung durch das Projektbüro) hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Zahlen der Buchführung des Ostalbkreises.
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