Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt: I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: 1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung. 2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wird zugestimmt. 3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert. - Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) bleibt unverändert.
- Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleiben unverändert.
- Die Gebühr für die mit den Entsorgungsschecks beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Sprintertarif“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).
- Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) und die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) bleibt unverändert.
- Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
- Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2018 beläuft sich auf 481.700,00 €.
- Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 412.458,00 € als Einnahme zugeführt.
- Im Hausmüllbereich sind keine Fehlbeträge mehr abzudecken. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich sind ebenfalls keine Fehlbeträge mehr abzudecken.
II. Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.01.2017 gilt unverändert weiter (Anlage 2).
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