Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Der Ausgliederung der drei bestehenden Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine selbständige gemeinnützige Kommunalanstalt gemäß § 102a ff. GemO i.V.m. § 48 LKrO und § 38 Abs. 2 Nr. 2 und 3 LKHG analog wird grundsätzlich - vorbehaltlich der Detailprüfung und Abstimmung gemäß Ziffer 2 - zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen rechtlichen, personellen, steuerlichen, bilanziellen und finanzwirtschaftlichen Detailthemen aufzuarbeiten, vorbereitende Abstimmungen u.a. mit der Rechtsaufsichtsbehörde und erforderliche verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung herbeizuführen. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, nach Klärung der Detailthemen eine Beschlussempfehlung zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses vorzubereiten.
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit ist laufend über diese vorbereitenden Arbeiten zu unterrichten.
12.07.2016 - Ausschuss für Kliniken und Gesundheit
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.
Landrat Pavel bedankt sich für das starke Signal. Man müsse sich jetzt richtig anstrengen, das Beste daraus zu machen.
26.07.2016 - Kreistag
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Kreistagsmitglieder stimmen dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich mit einer Gegenstimme zu.