Antrag der Verwaltung - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Haushaltsplan 2016 eingeplanten Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen auszuschreiben.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Jahr 2016 entsprechend ausgeschriebenen Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bis zu dem im Haushalt festgesetzten Betrag zu vergeben. Über die Vergabe wird im darauffolgenden Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung informiert.
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