Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2015/2016, frühestens ab 1.9.2015, die unter Punkt II aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand März 2015).
Der Ostalbkreis fördert, die unter Punkt IV aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, d. h. bis vorläufig zum Ende des Schuljahrs 2017/2018.
14.07.2015 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.
28.07.2015 - Kreistag
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.