Antrag der Verwaltung Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Prüfung der Bauausgaben des Ostalbkreises für die Jahre 2008 bis 2011 sowie vom Abschluss der Prüfungen nach § 48 LKrO i. V. mit § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
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